Wie bereits im Konzept vom letzten Sommer angekündigt, hat die Bundesregierung am 3.4.2023 einen Referentenentwurf zu einer weiteren Änderung des GEGGEG Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden vorgelegt. Ab dem 1.1.2024 müssen danach beim Einbau und Austausch von Heizungsanlagen diese auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden können. Zudem soll ab 2045 ein generelles Verbot von fossil betriebenen Heizkesseln gelten.
Es wird noch darüber verhandelt, wie den Bürgern beim Austausch von Heizungen mit Förderungen geholfen werden soll. Offen ist vor allem, wie einkommensschwache Haushalte konkret entlastet werden sollen. Die bestehende Förderung von bis zu 40 Prozent über die BEGBEG Bundesförderung für effiziente Gebäude soll je nach Einkommen noch deutlich aufgestockt werden. Aus Sicht des BMF wurde die Lösung einer Abwrackprämie für alte Heizungen präferiert: „Gestaffelt nach Alter der Anlagen können die Besitzer bei Neuanschaffung einen Zuschuss in Form einer Abwrackprämie erhalten“, heißt es.
Die Bundesarchitektenkammer hat im Rahmen der Verbändeanhörung eine abgestimmte Stellungnahme verfasst und fristgerecht eingereicht.