Die Änderungen sind seit dem 1.1.2023 in Kraft und betreffen insbesondere den Neubau. Für das kommende Jahr ist bereits ein zweiter Novellierungsschritt angekündigt, dessen Änderungen ab 1.1.2024 in Kraft treten sollen.
Architekten sollten ihre Vorlagen für Bauverträge prüfen und an die geänderten gesetzlichen Vorgaben anpassen. In der Beratung und Betreuung von Bauprojekten sind die Neuregelungen umzusetzen.