Die Bundesregierung stellt die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEGBEG Bundesförderung für effiziente Gebäude) neu auf. Ziel der Änderungen ist die Verlagerung der Förderung auf energetische Sanierungen, vor allem soll die Sanierung der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz mit Tempo vorangebracht werden.
Insgesamt stehen etwa 12 – 13 Mrd. Euro für Sanierungsanträge zur Verfügung. Damit mehr Antragsteller von einer Förderung profitieren können, werden die bereitstehenden Fördermittel gestreckt und die Fördersätze abgesenkt. Zudem wird die KfWKfW Kreditanstalt für Wiederaufbau-Kreditförderung für Einzelmaßnahmen eingestellt, so dass eine Förderung nur noch über Zuschüsse vom BAFABAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle möglich ist.
Die Änderungen treten ab dem 28.7. in gestufter Reihenfolge in Kraft.