Am 14.4. war BAKBAK Bundesarchitektenkammer Präsidentin Andrea Gebhard zu Gast bei Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Ein ganzes Bündel an Themen lag auf dem Tisch: Gebäudetyp E, BauGB-Novelle, gesamtschuldnerische Haftung, zirkuläres Bauen/Abfallrecht und die Pläne für eine Bundesgesellschaft für bezahlbaren Wohnraum.
Für die nächsten Schritte zur Umsetzung des Gebäudetyp E hat Andrea Gebhard konkrete Vorschläge in die Diskussion eingebracht.
- Eigener Vertragstyp sinnvoll:
Kann mehr Rechtssicherheit schaffen und einfache, wirtschaftliche Standard etablieren.
- Gefahr der Stigmatisierung:
„Einfaches Bauen“ darf nicht als minderwertig wahrgenommen werden – vielmehr sollten reduzierte Standards wieder zum Normalfall werden.
- Mehr Flexibilität notwendig:
Gebäudetyp E sollte nicht nur für Wohngebäude gelten, sondern breiter anwendbar sein (z. B. auch Gewerbebau).
- Rechtliche Kernprobleme ungelöst:
Die überhöhte Bedeutung der „anerkannten Regeln der Technik“ bleibt ein zentrales Hemmnis für Innovation und kostengünstiges Bauen.
- Klarer Vorschlag:
Abweichungen von technischen Regeln dürfen kein Mangel sein, solange Funktionalität und Gebrauchstauglichkeit gewährleistet sind.
- Praxis braucht einfache Lösungen:
Standardisierte Aufklärung und pauschale Kostenschätzungen statt individueller Haftungsrisiken.