Autor: Melanie Grabsch

  1. LCA-Qualifikation für die Beantragung einer KfW-Neubauförderung verpflichtend

    Ab 1.7.25 Pflicht für Energieeffizienz-Experten

    LCA-Qualifikation für die Beantragung einer KfW-Neubauförderung verpflichtend

    Ab 1. Juli 2025 dürfen Förderanträge für die KfW-Neubauprogramme (KFN/WEF/KNN) nur noch von denjenigen Energieeffizienz-Experten beantragt werden, die zu ihrer Energieeffizienz-Fortbildung zusätzlich eine verpflichtende Schulung zur Lebenszyklusanalyse (LCA) abgeschlossen haben und in die entsprechende Kategorie der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste) der dena eingetragen sind.

  2. Prinzip Hoffnung statt klarer Regeln

    Aktualisiert am

    Novellierung des GEG 2023

    Prinzip Hoffnung statt klarer Regeln

    Viel ist von der ursprünglichen Intention, den Neueinbau von Gas- und Ölheizungen ab 2024 weitestgehend auszuschließen, nicht übriggeblieben. Nun soll die 65 Prozent-EE-Pflicht nur noch für Neubauten in Neubaugebieten gelten. Dabei ist die Einführung einer 65-Prozent-EE-Vorgabe ein notwendiger Schritt, um den Bereich der Gebäudewärme zu dekarbonisieren und sich aus der Abhängigkeit fossiler Energieimporte zu befreien.

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