Die geplanten Maßnahmen bewertet die Bundesarchitektenkammer insgesamt positiv.
Die ordnungsrechtlichen energetischen Anforderungen sowohl für Neubau wie auch für Sanierung werden perspektivisch klimaziel-konform angehoben. Das ist mit Blick auf die Klimaschutzziele grundsätzlich notwendig. Allerdings ist es mit einem schlichten Anheben der Standards nicht getan, wenn die Logik der bestehenden Effizienzhaus-Systematik beibehalten werden sollte. Stattdessen sollten Neubau und Bestand künftig bezüglich der Anforderungen deutlich unterschieden werden. Während der Neubau immer im energetisch bestmöglichen Zustand errichtet werden sollte – natürlich nachgewiesenermaßen kreislaufgerecht – muss beim Bestand künftig sehr viel differenzierter als heute vorgegangen werden. Anforderungen die nur über ein bestimmtes Maß an Dämmung erfüllt werden können, sollten künftig nicht mehr pauschal auf sämtliche Gebäudearten und -typen übertragen werden. Vielfach lassen sich gerade Fassaden von Bestandsgebäuden aus technischen und auch aus baukulturellen Gründen nicht sinnvoll und angemessen dämmen. Am Ende zählt für den Klimaschutz nicht die verbaute Menge an Dämmung, sondern die eingesparte Menge an CO2. Ziel sollte es also vor dem Hintergrund knapper Rohstoffe wie auch aus der Sicht des nachhaltigen Bauens und der Wirtschaftlichkeit sein, mit dem Ziel maximaler CO2-Einsparung im Gebäudebestand eine Optimierung zwischen Gebäudehülle und Heizungstechnik anzustreben.
Die Gebäudeförderung soll auf eine THG-orientierte Systematik umgestellt werden. Das begrüßen wir. Wie oben erwähnt, streben wir eine Umstellung der Anforderungssystematik an. Insbesondere im Gebäudebestand ist die Fixierung starrer Vorgaben zu U-Werten von Bauteilen hinderlich und deshalb aufzugeben. Stattdessen ist der optimale Wärmeschutz gebäudebezogen zu bestimmen.
Quartiersansatz und Innovationsklausel sollen fortgeschrieben werden. Das ist zu begrüßen. Angedachter Zweck der Innovationsklausel war es, den o.g. Wechsel bei der Systematik der EH-Standards (weg von starren U-Werten und hin zu einer THG-Senkungs-orientierten Betrachtung) empirisch zu unterlegen und vorzubereiten. Der Quartiersansatz ist wichtig für den Umgang mit unseren Innenstädten. Leider fehlen im Koalitionsvertrag diesbezüglich Aussagen zu Denkmalschutz, historischen Altstädten und Siedlungskernen.
Die Betrachtung des Einsatzes grauer Energie sowie der Lebenszykluskosten zum Zwecke einer Stärkung der Kreislaufwirtschaft im Gebäudebereich begrüßen wir. Hier ist abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen aus dem Bekenntnis im Koalitionsvertrag abgeleitet werden. Letztlich kommt es darauf an, dass Umbau und Modernisierung zugunsten von Neubau gestärkt, die Nutzungsdauer des Gebauten erhöht und der sparsame Einsatz von Rohstoffen und die Wiederverwendung/-verwertung von Baustoffen bzw. Bauprodukten forciert wird.