BAK-Positionspapier zur Konzeptvergabe

In den letzten Jahren konnte beobachtet werden, dass bei der Übertragung von Grundstücken, insbesondere durch die Kommunen, immer häufiger das Instrument des Konzeptverfahrens genutzt wird. Dabei entscheidet nicht der Höchstpreis, sondern das überzeugendste Nutzungskonzept. Obwohl die BAKBAK Bundesarchitektenkammer aus diesem Grund Konzeptverfahren vom Grundsatz her positiv bewertet, ist allerdings auch festzustellen, dass die städtebaulich-architektonische Qualität bei der Konzeptauswahl nicht immer ausreichend berücksichtigt wird. Die BAK hat daher ein Positionspapier erarbeitet, mit welchem das Bewusstsein der Veranstalter von Konzeptverfahren darauf gelenkt werden soll, die Verfahren auch als Chance zur Verbesserung und Sicherung der baukulturellen Qualität zu nutzen.

Das BAK-Positionspapier finden Sie hier.

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