Die Bundesregierung plant ab dem 1.1.2024 die Einführung einer Verpflichtung, dass bei jedem Einbau bzw. Austausch einer Heizung im Neubau und im Bestand diese auf Basis von mindestens 65 % erneuerbare Energien betrieben wird. Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer hat zu dem dazu veröffentlichten Konzept von BMWK und BMWSB eine Stellungnahme eingereicht, welche auf der BAK-Internetseite eingesehen werden kann.
BAK-Stellungnahme zum Konzept 65% EE-Vorgabe im GEG
GEG-Novelle
Die Bundesregierung plant ab dem 1.1.2024 die Einführung einer Verpflichtung, dass bei jedem Einbau bzw. Austausch einer Heizung im Neubau und im Bestand diese auf Basis von mindestens 65 % erneuerbare Energien betrieben wird. Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer hat zu dem dazu veröffentlichten Konzept von BMWK und BMWSB eine Stellungnahme eingereicht, welche auf der BAK-Internetseite eingesehen werden kann.