Die Bundesregierung plant ab dem 1.1.2024 die Einführung einer Verpflichtung, dass bei jedem Einbau bzw. Austausch einer Heizung im Neubau und im Bestand diese auf Basis von mindestens 65 % erneuerbare Energien betrieben wird. Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer hat zu dem dazu veröffentlichten Konzept von BMWKBMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und BMWSBBMWSB Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eine Stellungnahme eingereicht, welche auf der BAK-Internetseite eingesehen werden kann.
BAK-Stellungnahme zum Konzept 65% EE-Vorgabe im GEG
GEG-Novelle
Die Bundesregierung plant ab dem 1.1.2024 die Einführung einer Verpflichtung, dass bei jedem Einbau bzw. Austausch einer Heizung im Neubau und im Bestand diese auf Basis von mindestens 65 % erneuerbare Energien betrieben wird. Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer hat zu dem dazu veröffentlichten Konzept von BMWKBMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und BMWSBBMWSB Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eine Stellungnahme eingereicht, welche auf der BAK-Internetseite eingesehen werden kann.