Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder Zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie vom 28.10.2020

Am 28.10.2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer einen neuerlichen Beschluss zur weiteren Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie gefasst.

Diesen Beschluss finden Sie hier.

Aus Sicht des Berufsstandes ist insbesondere folgender Passus hervorzuheben (Nr. 13):

„13. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch.“

Besonders zu erwähnen ist auch, dass (weitere) Hilfsmaßnahmen für besonders betroffene Unternehmen und Solo-Selbständige geplant sind (Nr. 11 und Nr. 12).

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