Nach dem mittlerweile vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zur Änderung des Ingenieur- und Architektenleistungsgesetzes (ArchLGÄndGArchLGÄndG Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen) liegt seit dem 7.8.2020 auch der Referentenentwurf zur HOAIHOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure-Änderungsverordnung vor. In den Grundzügen werden darin die durch das ArchLGÄndG angelegten Inhalte umgesetzt. BAKBAK Bundesarchitektenkammer, BIngKBIngK Bundesingenieurkammer und AHOAHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. haben hierzu am 18.8.2020 gemeinsam Stellung genommen.
Unter anderem soll auf möglichst klare Regelungen dahingehend hingewirkt werden, dass die HOAI einschließlich der weiterhin bestehenden Tafelwerte auch nach dem Wegfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Ermittlung angemessener Honorare dienen soll und die Honorartafeln diese Angemessenheit widerspiegeln.