Die bisherigen Förderungen der KfWKfW Kreditanstalt für Wiederaufbau und des BAFABAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme werden damit zusammengefasst und neu organisiert. Die bislang zehn Teilprogramme in vier Förderprogrammen werden ab 2021 in drei Teilprogrammen gebündelt: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Mit der Durchführung ab 2021 wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWiBMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) die Förderinstitute KfW und BAFA beauftragen. Zunächst startet die BEGBEG Bundesförderung für effiziente Gebäude ab 1.1.2021 mit der Vergabe der Zuschüsse für alle Einzelmaßnahmen durch das BAFA. Ab 1.7.2021 folgen dann die Kreditvariante der Einzelmaßnahmenförderung sowie die systemische Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude durch die KfW.
Mit der Einführung der BEG werden die Schnittstellen zwischen investiver Förderung und Energieberatung sowie Baubegleitung verbessert. So wird die Umsetzung von Maßnahmen, für die ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wurde, zusätzlich gefördert. Desweiteren wird die bislang optionale Einbindung von Energieeffizienz-Experten bei Nichtwohngebäuden künftig verbindlich. Auch die Höhe der Förderung für die Baubegleitung wird angehoben.
Weitere Infos zur BEG
- Zusammenfassung der wesentlichen Fakten zur BEG
- Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer zur BEG (vom 17.3.2020)
- BMWi-Website – FAQ zur BEG
Förderrichtlinien zur BEG (ressortabgestimmt; Stand 17.12.2020)
- Richtlinie zur BEG EM (Einzelmaßnahmen)
- Richtlinie zur BEG WG (Wohngebäude)
- Richtlinie zur BEG NWG (Nichtwohngebäude)
Technische Mindestanforderungen (TMA) zur BEG (ressortabgestimmt; Stand 17.12.2020)