BAKBAK Bundesarchitektenkammer und BIngKBIngK Bundesingenieurkammer haben in einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesministerium der Justiz ihre Überlegungen zum „Gebäudetyp-e“ dargestellt und um eine zivilrechtliche Flankierung zu Gunsten einer Abweichung von unnötigen, überzogenen Normen und bautechnischen Regeln gebeten. Bei einem Treffen am 7.8.2023 im Bundesjustizministerium hat Bundesminister Dr. Marco Buschmann Unterstützung zugesagt, um ein Verfahren zur Vereinfachung des Planens und Bauens zu etablieren.
In dem Gespräch mit BAK-Präsidentin Andrea Gebhard, dem stellvertretenden Geschäftsführer der BIngK, Markus Balkow, und dem BAK-Referatsleiter Architektur und Bautechnik, Sebastian von Oppen, legte der Minister dar, dass nach Ansicht des Bundesjustizministeriums für das Abweichen von Normen und Regeln im B2B-Bereich bereits jetzt eine vertragsrechtliche Abweichung von allgemein anerkannten Regeln der Technik rechtssicher möglich sei. Soweit erforderlich, werde dazu auch eine Klarstellung im BGB geprüft.
Das durch den „Gebäudetyp-e“ verfolgte Ziel, das bezahlbare Bauen und Wohnen werde seitens des Ministeriums vollumfänglich unterstützt. Hierzu werde das Bundesjustizministerium auch die Auswirkungen des vereinfachten Standards auf das Mietrecht und weitere Beteiligte entlang der Wertschöpfungskette Bau prüfen. Der Dialog mit den beiden Bundeskammern zu diesem Thema soll fortgesetzt werden.
v. l. n. r. Markus Balkow, Bundesminister Dr. Marco Buschmann, Andrea Gebhard