14.11.2025 | Die geplante Aktivrente soll es sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ermöglichen, nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei zu verdienen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen jedoch weiterhin gezahlt werden. Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung könnte die Aktivrente die Erwerbstätigkeit älterer Menschen um bis zu zehn Prozent steigern – umgerechnet etwa 33.000 Vollzeitstellen. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Beamtentätigkeit oder Abgeordnetenmandaten bleiben zunächst unberücksichtigt. Die Bundesregierung kündigt jedoch eine spätere Evaluierung an.
Bundesregierung erläutert Nichtberücksichtigung von Selbstständigen
Die Bundesregierung hat nun auf eine Kleine Anfrage der Grünen zur Aktivrente geantwortet. Demnach sollen zunächst ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigte von dem neuen steuerlichen Freibetrag profitieren. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Beamtentätigkeit oder Abgeordnetenmandaten werden nicht einbezogen.
Forderungen der Freien Berufe
Die Bundesarchitektenkammer fordert dagegen gemeinsam mit dem BFBBFB Bundesverband der Freien Berufe e.V. und anderen Verbänden, Selbstständigkeit ab 2026 einzubeziehen und dann die Wirkung 2029 zu überprüfen. Denn der Fachkräftemangel trifft die Freien Berufe bereits heute spürbar und wird sich durch den demografischen Wandel weiter verschärfen. Deshalb gilt es, alle Potenziale zu nutzen. Auch und gerade die der Selbstständigen. Viele Rentnerinnen und Rentner, die über die Altersgrenze hinaus tätig bleiben, tun dies in Form einer selbstständigen Tätigkeit, weil sie sich mehr Selbstbestimmung und flexible Arbeitszeiten wünschen.
Eine Umfrage des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt, dass 52 Prozent der älteren Arbeitnehmer nach dem Ruhestand nicht mehr arbeiten möchten. Mit der Aktivrente sinkt dieser Anteil um rund fünf Prozentpunkte, wobei fast alle Befragten, die weiterarbeiten wollen, bereit wären, ein Jahr oder länger zu verlängern.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzentwurf zur Aktivrente liegt mittlerweile vor und wird am 14. November 2025 in erster Lesung im Bundestag debattiert. Eine öffentliche Expertenanhörung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf ist für den 1. Dezember 2025 geplant.
Petition läuft bis Mitte Dezember
Zusätzlich haben der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) gemeinsam die Petition „Aktivrente auch für Selbstständige: Wir sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse!“ gestartet.