Schwerpunktthema des diesjährigen Baugerichtstags am 21./22.5. war die Frage, welcher Reformbedarf für eine HOAIHOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 202x in den Honorarregelungen und Leistungsbildern besteht.
Ganz im Sinne der BAKBAK Bundesarchitektenkammer und der anderen Planerorganisationen wurde festgestellt, dass erheblicher Anpassungsbedarf besteht, um die Akzeptanz der HOAI zu erhalten. Insgesamt 18 Empfehlungen hat der Baugerichtstag zu diesem Thema verabschiedet. Neben der empfohlenen Aktualisierung der Leistungsbilder zum Beispiel mit Blick auf die Themen „Nachhaltigkeit“ und „BIMBIM Building Information Modeling“ ist positiv auch die Empfehlung hervorzuheben, die Tafelwerte und hier insbesondere die der Flächenplanungen zu überprüfen.