Dass die Bundesregierung BIMBIM Building Information Modeling forciert, ist gut. Doch das darf nicht dazu führen, dass bei öffentlichen Aufträgen eine bestimmte Software vorgeschrieben wird oder dass kleine Architekturbüros an zu hohen Vergabehürden scheitern, sodass nur noch Generalübernehmer zum Zuge kommen. Lesen Sie den Kommentar zur Digitalisierung von BAKBAK Bundesarchitektenkammer-Vizepräsident Martin Müller aus dem aktuellen Heft des DABDAB Deutsches Architektenblatt auf DABonline.