Die E-Rechnung auf Bundesebene ab dem 27.11.2020 – Pflicht und Vorteil für Büros

Ab dem 27.11.2020 sind Architekten/innen, Innenarchitekten/innen, Landschaftsarchitekten/innen und Stadtplaner/innen, die als Auftragnehmende im Rahmen öffentlicher Aufträge für den Bund und seine Behörden tätig sind, bis auf wenige Ausnahmen zum Versand elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) verpflichtet. Weitere Informationen finden Sie hier.

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