Der Bundesrat hat am 6.11.2020 der von der Bundesregierung vorgelegten HOAIHOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure-Änderungsverordnung zugestimmt, ohne Änderungen zu verlangen. Auch gegen den Gesetzentwurf des geänderten Ingenieur- und Architektenleistungsgesetzes in der vom Bundestag beschlossenen Fassung hat der Bundesrat keine Einwendungen erhoben. Damit kann die an das EuGHEuGH Europäischer Gerichtshof-Urteil vom 4.7.2019 angepasste HOAI am 1.1.2021 in Kraft treten.