Nach dem Referentenentwurf des BMWiBMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 7.8.2020 hat am 16.9.2020 das Bundeskabinett den Verordnungsentwurf zur Änderung der HOAIHOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure beschlossen. BAKBAK Bundesarchitektenkammer, BIngKBIngK Bundesingenieurkammer und AHOAHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. sehen weiterhin Verbesserungsbedarf. Zwar wird in der Verordnungsbegründung ausgeführt, dass ein auf Grundlage der HOAI-Regelungen und unter Anwendung der Orientierungswerte ermitteltes Honorar angemessen ist und die Orientierungswerte einen Beitrag zur Gewährleistung der Planungsqualität leisten sollen.
Der Verordnungstext selbst bringt beides aber nach wie vor nur unzureichend zu Ausdruck. Dies wurde bereits im Zusammenhang mit der Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLGArchLG Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen) angemahnt. BAK, BingK und AHO haben am 6.10.2020 hierzu Stellung genommen.