1. Gesellschaftlichen Zusammenhalt durch soziale Bodenpolitik und bezahlbaren Wohnraum fördern

Stadtentwicklung

Wir brauchen weiterhin jährlich rund 400.000 – vor allem bezahlbare – Wohnungen in Deutschland. Mit einem Kataster der Potenziale könnten Möglichkeiten der Quartiersentwicklung, sinnvoller (Nach-) Verdichtung, Gebäudeaufstockung und der Umbau von Nichtwohngebäuden aufgezeigt werden. Zugleich gilt es, die Instrumente der Raumordnung und Regionalplanung zu nutzen, um vorhandene Leerstände im Umland und im ländlichen Raum zu aktivieren.

Die gesellschaftlich zentrale Boden- und Baulandfrage (bezahlbares Wohnen, Mobilitätsmanagement, gleichwertige Lebensverhältnisse) steht oft im Konflikt mit rein privatwirtschaftlichen Interessen (Spekulation).

Hier ist u.a. dringend eine Grundsteuerreform hin zu einer echten Bodenwertsteuer notwendig. Die Implementierung einer sozialgerechten Bodenordnung ist daher eine drängende Grundsatzfrage, alle mit dem Thema Boden zusammenhängenden Politik- und Planungsfelder einschließlich der notwendigen kommunalen Finanzausstattung integrativ und grundsätzlich in den Blick zu nehmen.


1.1 Welche Anreize wollen Sie für den qualitätsvollen und bezahlbaren Wohnungsbau inklusive der nötigen sozialen, kulturellen und sonstigen Versorgungsstrukturen in der Stadt und auf dem Land schaffen?

SPD

Wir wollen den sozialen Wohnungsbau weiter stärken. Die öffentliche Hand muss mehr Einfluss auf den Boden nehmen können als bisher. Sie muss entscheiden können, was mit dem Boden passiert: ob gebaut wird, was und für wen gebaut wird. Stadtentwicklung darf nicht dem Markt überlassen werden, sondern ist originäre Aufgabe der Städte und Gemeinden, gemeinsam mit den Menschen, die dort leben und arbeiten. Wir wollen, dass kommunale Wohnbauflächen nicht veräußert, Flächen zurückerworben und öffentliches Bauland nur auf dem Weg der Erbpacht für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Mit der Schaffung von Bodenfonds unter Einbeziehung bundeseigener Grundstücke sollen Kommunen ein Instrument für die nachhaltige Stadtentwicklung und bezahlbaren Wohnungsbau erhalten. Auch die Liegenschaftspolitik des Bundes wird sich in Zukunft an städtebaulichen Prioritäten ausrichten und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in den Kommunen unterstützen. Daneben führen wir eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit ein und fördern damit ein zusätzliches nicht gewinnorientiertes Segment auf dem Wohnungsmarkt.

Das Wohnen muss bezahlbar sein, die Quartiere sozial gemischt und lebendig. Die Städtebauförderung in ihrer Vielfalt unterstützt die Aufwertung von Quartieren, den notwendigen Stadtumbau und Gemeinden bei der Entwicklung und Aufwertung benachteiligter Quartiere. Wir werden uns auch in Zukunft für eine starke Städtebauförderung einsetzen.

GRÜNE

Mit der grünen Wohnraumoffensive wollen wir bezahlbare Wohnungen erhalten und eine Million neue günstige Mietwohnungen schaffen und auf Dauer sichern. Dazu wollen wir ein Gesetz und ein Bundesprogramm „Neue Wohngemeinnützigkeit“ in Höhe von 3 Milliarden Euro im Jahr auflegen. Zur Aktivierung von Bauflächen haben wir das Programm „Bauflächenoffensive für ein Hunderttausend-Dächer-und-Häuser-Programm“ vorgestellt, das Zuschüsse für die Aufstockung von Gebäuden, dem Ausbau von Dachgeschossen und der Wiedernutzung und Modernisierung leer stehender Gebäude vergeben soll. Eine aktive Bodenpolitik der Kommunen mit Konzeptvergaben, leichteren und günstigeren Vorkaufsrechten, die auch bei Share Deals, Zwangsversteigerungen und für Genossenschaften sowie zur Bodenbevorratung ausgeübt werden können, und vereinfachten Baugebote wollen wir einfacher machen. Denn Bodenpreise steigen rasant, der Bauüberhang von genehmigten aber nicht gebauten Wohnungen ist auf einem Rekordniveau und bezahlbare Wohnungen werden so immer schwieriger erreichbar.

FDP

Wir Freie Demokraten wollen ein Baulücken- und Potentialflächenkataster einführen. Auf dessen Grundlage können die Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten konkrete Zeit- und Maßnahmenpläne zur Bebauung dieser Flächen entwickeln. Hindernisse bei der Wiederverwertung von Brachflächen sind konsequent zu beseitigen. Der Bund muss die Länder im Rahmen der Bauministerkonferenz außerdem zu einer Entbürokratisierung des Dachausbaus und der Dachaufstockung, etwa bei der Stellplatz- und Aufzugspflicht, anhalten und mittels der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfWKfW Kreditanstalt für Wiederaufbau) ein entsprechendes Förderprogramm auflegen. Darüber hinaus ist die Aktivierung von Bauland notwendig, beispielsweise durch eine stärkere Zusammenarbeit der Länder mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).

Zudem wollen wir einen Baukosten-TÜV einführen, der neue Regelungen auf ihre Kosten für Bauen und Wohnen ermittelt. Unser Ziel ist es, kostenverursachende Normen zu vermeiden und den Entscheiderinnen und Entscheidern eine transparente Grundlage für ihr Handeln zur Verfügung zu stellen. Insbesondere EUEU Europäische Union-Richtlinien dürfen nicht über das erforderliche Maß hinaus umgesetzt werden. Die Möglichkeiten zur Abschreibung für Wohnungsbauinvestitionen wollen wir verbessern, indem wir die lineare Abschreibung von zwei auf drei Prozent erhöhen.

Wir wollen darüber hinaus die Genehmigungsverfahren vor dem Bauen beschleunigen. Dazu wollen wir die Chancen des seriellen und modularen Bauens nutzen sowie ein digitales und teilautomatisiertes Baugenehmigungsverfahren entwickeln. Die Bauordnungen aller Länder müssen harmonisiert werden, sodass dort einheitliche Anforderungen an den modularen und seriellen Bau enthalten sind. Ferner muss die sogenannte Genehmigungsfiktion gesetzt werden: Wenn die Bauherrin oder der Bauherr alle Unterlagen vorlegt und die Behörde nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf den Antrag reagiert, gilt er als genehmigt und die Bautätigkeit kann beginnen.

Die Kommunen in Deutschland brauchen darüber hinaus mehr Freiräume – für Zukunftschancen, Vielfalt und Zusammenhalt. Wir wollen die Lebensqualität in städtischen und ländlichen Räumen verbessern. Wir sind daher offen für eine Entschuldung besonders überlasteter Kommunen, die aus eigener Kraft keine finanzielle Perspektive haben. Ein mögliches Entschuldungsprogramm des Bundes muss daher in den zulässigen

verfassungsrechtlichen Grenzen mit Infrastrukturprojekten, regionaler Wirtschaftsförderung und einer grundsätzlichen Reform der Gemeindefinanzen verbunden werden.

DIE LINKE

Wir wollen das Bauen nicht dem Markt überlassen, denn die Erfahrung hat gezeigt, dass mit teuren Miet- und Eigentumswohnungen in den vergangenen Jahren vor allem auch am Bedarf vorbei gebaut wurde. Deshalb will DIE LINKE ein öffentliches Wohnungsbauprogramm nach Wiener Vorbild auflegen, das jährlich zehn Milliarden Euro in den sozialen, gemeinnützigen sowie in den kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbau investiert. Darüber hinaus wollen wir durch die Ausweitung kommunaler Eingriffsrechte in den Bodenmarkt gegen die Spekulation mit Grundstücken und Baugenehmigungen vorgehen, und den Kommunen damit auch die notwendigen Steuerungsmöglichkeiten für den notwendigen Ausbau der Infrastrukturen kommunaler Daseinsvorsorge an die Hand geben. Die Regionalpolitik und Städtebauförderung des Bundes wollen wir konsequent auf die Belebung von Innenstädten und Dorfkernen ausrichten, basierend auf dem Prinzip der doppelten Innenentwicklung von Nachverdichtung und Aufwertung urbanen Grüns.

CDU/CSU

Unser Ziel ist, dass bis 2025 mehr als 1,5 Millionen neue Wohnungen entstehen. Dazu wollen wir unsere Wohnraumoffensive fortführen. Wir werden den sozialen Wohnungsbau weiter fördern und das Wohngeld ab 2022 regelmäßig anpassen. Als Investitionsanreiz werden wir die derzeit befristeten Abschreibungsmöglichkeiten beim Mietwohnungsbau verlängern. Derjenige, der neue Mietwohnungen schafft, soll auch nach Ende 2021 fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten zusätzlich von der Steuer absetzen können. Wir wissen: Der Platz in Großstädten und Metropolregionen ist endlich. Deshalb gehört zu einer ehrlichen Baupolitik auch, das Umland zu stärken – vor allem durch eine starke Anbindung an Bus und Bahn sowie eine moderne Grundversorgung.

Planungs- und Genehmigungsverfahren werden wir beschleunigen und die Anzahl der Bauvor-schriften signifikant verringern. Zu einer ehrlichen Baupolitik gehört auch, das Umland zu stärken – vor allem durch eine starke Anbindung an Bus und Bahn sowie eine moderne Grundversorgung.

Wir unterstützen zudem alle, die sich ein Eigenheim wünschen. Wir werden das KfW-Wohneigentumsprogramm für Familien ausweiten und Ländern ermöglichen, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohnraums zu gewähren. Attraktive Mietkaufmodelle sollen es vor allem jungen Menschen mit geringerer Kapitalausstattung ermöglichen, Wohneigentum zu erwerben. Auch prüfen wir die Unterstützung genossenschaftlicher Wohnmodelle.

AfD

Wir wollen die Eigentumsquote in Deutschland signifikant erhöhen, d.h. durch verschiedene konkrete Maßnahmen den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum fördern.

Auf Beschränkungen wie Mietendeckel oder Mietpreisbremsen wollen wir ganz verzichten; dafür soll die Liquidität von Mietern in teuren Ballungszentren dem Mietniveau entsprechend durch geeignete Unterstützungen angepasst werden können.

Die AfD will sämtliche energetischen Vorgaben beim Bau streichen.


1.2 Welche Konzepte zur Begrenzung des Flächenverbrauchs für eine angemessene, bewohnerverträgliche innerstädtische Nachverdichtung im Wohnungsbau stellen Sie sich vor?

SPD

Die SPD gibt der Innenentwicklung in den Kommunen und Gemeinden den Vorzug vor der Außenentwicklung. Da in Wachstumsregionen ein dringender Wohnungsbedarf besteht und die Mietbelastungen ein Drittel des zur Verfügung stehenden Einkommens der Haushalte nicht überschreiten sollte, muss der Gesetzgeber angesichts weiter bestehender Neubauerfordernisse vor allem die Innentwicklung, insbesondere eine aktive kommunale Bodenpolitik weiter unterstützen.

Allerdings muss eine ausreichende Versorgung mit Wohnraum in den Innenstädten so erfolgen, dass die Lebensqualität insgesamt nicht eingeschränkt wird. Das Baugesetzbuch und die daraus abgeleiteten Baunutzungsverordnungen der Länder sind hier ein scharfes Schwert, die die möglichen Bebauungsmöglichkeiten vorgeben.

Im Baulandmobilisierungsgesetz hat sich die SPD zum Beispiel für einen unbürokratischen Ausbau von Dachgeschosswohnungen eingesetzt. In den Verhandlungen zum Baulandmobilisierungsgesetz bestand die Union auf einer Verlängerung des § 13b, also des Bauens im angrenzenden Außenbereich. Wir sehen eine Verlängerung kritisch, da sie das Ziel der Eindämmung des Flächenverbrauchs gefährden kann und der Prämisse Innen- vor Außenentwicklung entgegensteht. Wir konnten in den Verhandlungen Abschwächungen

durchsetzen und die Regelung bis 2022 begrenzen und mit der Baurechtsnovelle insgesamt die Innenentwicklung deutlich stärken.

Mit der neuen Ausrichtung der BIMA an gemeinwohlorientierten Zielen besteht die Möglichkeit, bei der Vergabe von Grundstücken bestimmte Ziele und Konzepte zu verfolgen. Dazu gehört z.B. die Vergabe von Grundstücken an gemeinnützige, am Gemeinwohl orientierte Investoren, wozu auch ein flächeneffizienter Neubau mit entsprechender Umgebungsgestaltung durch Freiflächen gehört.

GRÜNE

Wir wollen die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrsflächen von heute über 50 Hektar am Tag bis zum Jahr 2030 auf null reduzieren. Ab dann soll für jede neu in Anspruch genommene Fläche eine andere aus der Nutzung genommen und renaturiert werden. Neben den oben genannten Maßnahmen zur Innenentwicklung wollen wir den §13b für vereinfachtes Bauen im Außenbereich der Städte und Gemeinden abschaffen bzw. nicht mehr einführen und finanzielle Instrumente zur Begrenzung des Flächenverbrauchs wie bspw. einen Zertifikatehandel prüfen. Im Gegenzug stärken wir die Innenentwicklung und die Revitalisierung und Wiedernutzung leerstehender Gebäude in Ortskernen, u.a. mit einem Städtebaunotfallsfonds in Höhe von 500 Mio. Euro im Jahr. Damit sollen Kommunen Schlüsselimmobilien ankaufen und wieder nutzen können.

FDP

Keine Antwort eingegangen.

DIE LINKE

DIE LINKE setzt sich seit Jahren für eine flächensparende Stadtentwicklung ein, die konsequent auf Innenentwicklung sowie auf Bestandsentwicklung vor Neubau setzt. Bezahlbaren Wohnraum wollen wir erhalten und bei Nachverdichtung das Prinzip der doppelten Innenentwicklung, also der gleichzeitigen Ausweitung und Aufwertung von urbanem Grün, gesetzlich verankern. Außerdem fordern wir, die Flächenversiegelung mindestens auf 30 Hektar pro Tag zu halbieren. Dafür wollen wir die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich stark begrenzen und den § 13 b BauGB abschaffen. Denn diese Regelung untergräbt alle diese Ziele, da sie – üblicherweise für den Bau von Einfamilienhaussiedlungen am Rande kleinerer Ortschaften und Städte – die Umwelt- und Beteiligungsstandards herabsetzt, die Zersiedelung fördert, mit den Folgeproblemen von erhöhtem Verkehrsaufkommen. Neuversiegelung von Bodendarf nur genehmigt werden, wenn sie mit einer mindestens ebenso großen Flächenentsiegelung in der Region einhergeht. Straßenneubau darf es nur bei einem unabhängig ermittelten Bedarf geben. In den Flächennutzungs- und Landschaftsplänen müssen Entsiegelungspotenziale festgehalten werden. Es muss ein Fonds eingeführt werden, um belastete Flächen von Altlasten zu befreien.

CDU/CSU

Keine Antwort eingegangen.

AfD

Unser Leitbild ist die polyzentrische Stadt und der lebenswerte, fußläufige, familienfreundliche Stadtteil.

Großstädte und ihr ländliches Umland sind als Einheit zu denken. Wir wollen sie entlang der Verkehrsachsen räumlich weiterentwickeln, die Siedlungsentwicklung im Umland fördern und die Verdichtungsräume entlasten.

Anders als unsere politischen Wettbewerber gehen wir aber nicht davon

aus, dass das Eigenheim ein „Auslaufmodell“ sei.


1.3 Welche Instrumente einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik unterstützen Sie?

SPD

Zu einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik gehören starke Kommunen. Deshalb haben wir ihren planungsrechtlichen Instrumentenkasten im Baulandmobilisierungsgesetz geschärft, wie mit der Erleichterung von Baugeboten, der Stärkung ihrer Vorkaufsrechte oder der Einführung eines sektoralen Bebauungsplans für mehr bezahlbaren Wohnraum in Innenstädten. Damit konnte die SPD wichtige Eckpfeiler für eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik durchsetzen. Befristete Instrumente werden wir entfristen und weitere Schritte im Baurecht zu einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik gehen.

Wir wollen, dass kommunale Wohnbauflächen nicht veräußert, Flächen zurückerworben und öffentliches Bauland nur auf dem Weg der Erbpacht für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Mit der Schaffung von Bodenfonds unter Einbeziehung bundeseigener Grundstücke sollen Kommunen ein Instrument für die nachhaltige Stadtentwicklung und bezahlbaren Wohnungsbau erhalten.

Um Spekulation mit Grund und Boden einzudämmen, müssen unverdiente Wertsteigerungen, die durch Leistungen der Allgemeinheit und der Steuerzahler*innen entstanden sind, der Gesellschaft wieder zugeführt werden. Denkbar sind hier verschiedene Instrumente: Für nicht selbst genutzte Immobilien bzw. Grundstücke (§ 23 EStG) will die SPD die Steuerfreiheit bei der Veräußerung (10-Jahres-Frist) abschaffen, beziehungsweise nur dann in Aussicht stellen,

wenn Grundstücke und Immobilien durch die Veräußerung einer gemeinwohlorientierten Verwendung zugeführt werden. Die zusätzlichen Einnahmen können in Bodenfonds fließen.

GRÜNE

Neben den o.g. Instrumenten möchten wir die Liegenschaften der BImA sowie diejenigen mit Wohnnutzung des Bundeseisenbahnvermögens in einen gemeinnützigen Bundesbodenfonds überführen. Nicht für die bundeseigene Nutzung benötigte Grundstücke und Liegenschaften sollen dann günstiger an Kommunen und gemeinnützige oder am Gemeinwohl orientierte Träger abgeben werden, für öffentliche und gemeinwohlorientierte Nutzungen. Dazu sollen die Liegenschaften zu günstigeren Konditionen oder im Erbbaurecht vergeben werden. Auch den Aufbau kommunaler oder gemeinnütziger Bodenfonds soll der Bund unterstützen. Mit diesen Liegenschaften und Instrumenten unterstützen wir den Aufbau einer entsprechenden Basis an Liegenschaften für Konzeptvergaben die sich an gemeinnützigen und Gemeinwohl-Kriterien orientieren, statt am höchsten Preis. Im Baugesetzbuch setzen wir uns für das Innenentwicklungs-Maßnahmengebiet (IEM) ein, und dafür, dass Kommunen leichter über Satzungen in §34er Gebieten bestimmten können, dass bestimmte öffentliche Nutzungen wie Schulen oder Grünflächen durch die Bauherren eingeplant werden müssen.

FDP

Die Knappheit an Bauland hat in zahlreichen Regionen die Lage auf den Wohnungsmärkten verschärft. Lange Planungs- und Genehmigungsverfahren erschweren es den Kommunen, mit einer aktiven Bodenpolitik diesen Nachfrageüberhang zu beseitigen. Wir Freie Demokraten wollen deshalb die Ausweisung von Bauland erleichtern und durch eine stärkere Zusammenarbeit der Länder mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zusätzliche Bauflächen aktivieren. Dabei setzen wir auf die Vergabe der Flächen nach Konzeptqualität, sodass der Preis nur ein Kriterium bei der Vergabe der Flächen ist.

DIE LINKE

Die Bodenfrage ist in vieler Hinsicht die Voraussetzung für eine soziale sowie umwelt- und klimagerechte Politik. Mit einem Bodensicherungsgesetz wollen wir die Privatisierung öffentlichen Immobilieneigentums stoppen und eine Trendwende einleiten, hin zu mehr, statt weniger Bauland in Gemeinschaftshand. Bund, Länder und besonders die Kommunen sollen durch ein Bodenankaufprogramm im Umfang von zwei Milliarden Euro im Jahr sowie durch ein flächendeckendes, auf den sozialen Ertragswert preislimitiertes kommunales Vorkaufsrecht bei der Bodenbevorratung unterstützt werden. Denn erst der Bodenbesitz gibt ihnen wichtige Steuerungsmöglichkeiten für eine soziale Wohnungspolitik und die kommunale Daseinsvorsorge an die Hand. Die Bodenpreise wollen wir deckeln und mit einem Antispekulationsgesetz die Bereicherung von wenigen zulasten der Mieter*innen unterbinden. Ein öffentliches Immobilienregister hilft bei der Durchsetzung von Mieter*innenrechten und im Kampf gegen Geldwäsche.

CDU/CSU

Die unionsgeführte Bundesregierung hat im Baulandmobilisierungsgesetz eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die Bodenpolitik im Hinblick auf die bestehenden Herausforderungen anzupassen. Dabei werden den Kommunen unterschiedliche Instrumente an die Hand gegeben, mit denen es für sie einfacher geworden ist, Bauland auszuweisen und auch innerörtliche Flächen zu mobilisieren. In der kommenden Legislaturperiode wollen wir ihre Möglichkeiten – unter Beachtung des Grundsatzes Innen- vor Außenentwicklung – noch weiter vergrößern und ihnen noch mehr Flexibilität einräumen.

Wir haben zudem die Grundsteuer modernisiert und an die verfassungsrechtlichen Vorgaben angepasst. U. a. wird es Gemeinden ermöglicht, aus städtebaulichen Gründen für baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzusetzen. Hierdurch können Anreize gesetzt werden, baureife Grundstücke zu aktivieren und Bodenspekulation zu verhindern.

AfD

Wir benötigen bedarfsgerechte Baulandausweisung und eine kostenminimierende Senkung überflüssiger Standards.

Die Weiterentwicklung bestehender Siedlungsflächen ist zu ermöglichen. Bei der notwendigen Inanspruchnahme von Flächen setzen wir auf schonende Landnutzung in Eigenverantwortung der Regionen und Kommunen


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