Einführung eines „Bachelor Professional“

Einführung eines "Bachelor Professional"

Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer vom 24.01.2008:

Die Argumentation hinsichtlich der Notwendigkeit neuer Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional“ (und „Master Professional“) z.B. für Meister, Techniker, Fachwirte u. a. kann von der Bundesarchitektenkammer (BAKBAK Bundesarchitektenkammer) nicht nachvollzogen werden. Im europäischen Raum besteht weder eine Diskriminierung deutscher beruflicher Abschlüsse noch die allgemein geübte Praxis, hochwertige Weiterbildungsabschlüsse grundsätzlich gleichwertig mit akademischen Abschlüssen zu behandeln.

Europa ist daher kein Argument für den „Bachelor Professional“. Eine Notwendigkeit zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der internationalen Lesbarkeit beruflicher Abschlüsse besteht nach Auffassung der BAK nicht. Viele andere Länder beneiden Deutschland um das hohe Niveau der hiesigen dualen Ausbildung. Deshalb sollte grundsätzlich an dem bewährten System mit der Möglichkeit z.B. des Meisterabschlusses festgehalten werden. Die Europafähigkeit dieser hochwertigen deutschen Berufsabschlussbezeichnungen wird auch durch „Bologna“ oder die Berufsanerkennungsrichtlinie nicht in Frage gestellt. Im Gegenteil: Die Europäische Kommission hat bereits vor Jahren bescheinigt, dass es sich bei dem deutschen dualen Ausbildungssystem um ein „Best practice“ handelt. Ein Großteil der deutschen Meisterabschlüsse wird als so genannte „besonders strukturierte Ausbildungsgänge’“ im Rahmen der europäischen Berufsanerkennung postsekundären Ausbildungen gleichgesetzt. Darüber hinaus besteht nach der Berufsanerkennungsrichtlinie für bestimmte Tätigkeiten in Industrie, Handel und Handwerk die Möglichkeit der automatischen Berufsanerkennung, sofern die entsprechenden Tätigkeiten in einem Mitgliedstaat während eines angemessenen Zeitraums ausgeübt worden sind. Für den Fall der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung sind die Anforderungen an die Berufsanerkennung ebenfalls massiv liberalisiert worden. So ist der deutsche Meistertitel in zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A der HwO) durch die EUEU Europäische Union anerkannt, er erfüllt die Kriterien für die Einstufung in die dritte Qualifikationsstufe und ist in Anhang II der Berufsanerkennungsrichtlinie aufgenommen.

Eine direkte, zum Handeln zwingende Beziehung zwischen dem Bologna-Prozess und den Anforderungen der Berufsanerkennungsrichtlinie ist ebenfalls nicht vorhanden. Die Notwendigkeit, Gleichwertigkeit mit akademischen Abschlüssen herzustellen, besteht daher nicht und ist inhaltlich nicht gerechtfertigt. Eine derartige Anscheinnahme sollte unbedingt vermieden werden, um mit der Einführung eines „Bachelor Professional“ das Ansehen deutscher Studienabschlüsse im Ausland nicht weiter zu gefährden und im Inland mit der bisher eindeutigen Differenzierung zwischen akademischen und beruflichen Abschlüssen transparente und eindeutige Informationen für den Verbraucher auch weiterhin zu gewährleisten. Bereits die Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen für akademische Studiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses droht, zu einem Imageverlust für die im Ausland derzeit noch hoch angesehenen deutschen Studiengänge z.B. in den Bereichen Architektur, Landschafts- und Innenarchitektur, Stadtplanung und im Ingenieurwesen zu führen. Ein zusätzlicher Bachelor für berufliche Bildung würde den akademischen Bachelor endgültig entwerten.

Entgegen der Darstellung von Teilen der Wirtschaft ergibt sich somit keine europapolitische oder europarechtliche Notwendigkeit, sich auf den „Bachelor Professional“ einzulassen. Besser wäre es, sich auf die Stärken der dualen Ausbildung und ihrer Abschlussbezeichnungen zu besinnen. Sie befindet sich ohne Zweifel auf hohem Niveau und hat ihre Akzeptanz in der Wirtschaft. Sie ist daher keineswegs minderwertig, sondern andersartig und muss deshalb auch zu anderen – bewährten – Abschlussbezeichnungen führen, um gegenüber den Verbrauchern die wünschenswerte Transparenz zu gewährleisten und als „Markenzeichen“ weiterhin dienen zu können.

Abschlüsse wie Bachelor und Master müssen daher eindeutig akademische Abschlüsse darstellen. Eine Verwechslung mit Abschlüssen der beruflichen Bildung ist zu vermeiden.

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