EU-Berufsanerkennungsrichtlinie

EU-Berufsanerkennungsrichtlinie

Die EUEU Europäische Union-Berufsanerkennungsrichtlinie wurde am 7.9.2005 verabschiedet und danach im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die bislang geltende Richtlinie 85/384/EWG („Architektenrichtlinie“) wurde damit aufgehoben. Nach Artikel 63 waren die Mitgliedsstaaten gehalten, die Richtlinie bis zum 20.10.2007 umzusetzen.


Letzte Änderungsakte im Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG


Laufende Nachrichten zur Fortschreibung und Evaluation der Richtlinie 2005/36/EG

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