Die EUEU Europäische Union-Berufsanerkennungsrichtlinie wurde am 7.9.2005 verabschiedet und danach im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die bislang geltende Richtlinie 85/384/EWG („Architektenrichtlinie“) wurde damit aufgehoben. Nach Artikel 63 waren die Mitgliedsstaaten gehalten, die Richtlinie bis zum 20.10.2007 umzusetzen.