Neue EU-Schwellenwerte ab 1.1.2020

Ende Oktober 2019 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union (L 279/25) die neuen Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe veröffentlicht. Hintergrund ist, dass die Europäische Kommission die Schwellenwerte alle zwei Jahre überprüft. Ab dem 1.1.2020 gelten folgende geänderte ‑ niedrigere – Schwellenwerte (ohne MwSt):

  • 5.350.000 EUR bei öffentlichen Bauaufträgen (aktuell 5.548.000 EUR)
  • 139.000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsverträgen, die von zentralen Regierungsbehörden vergeben werden (aktuell 144.000 EUR)
  • 214.000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen (aktuell 221.000 EUR)
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