Am 23.10.2025 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union die neuen Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge veröffentlicht.
Hintergrund ist, dass die Europäische Kommission die Schwellenwerte alle zwei Jahre überprüft. Ab dem 1.1.2026 gelten folgende Schwellenwerte (ohne USt):
| Art. 4 Richtlinie 2014/24/EUEU Europäische Union | Bis 31.12.2025 | Ab 1.1.2026 |
|---|---|---|
| a) öffentliche Bauaufträge | 5.538.000 EUR | 5.404.000 EUR |
| b) öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge zentraler Regierungsbehörden | 143.000 EUR | 140.000 EUR |
| c) öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge subzentraler öffentlicher Auftraggeber | 221.000 EUR | 216.000 EUR |