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Institutionelles
Bulgarische Ratspräsidentschaft
Bulgarien hat zum 1.1.2018 erstmals die sechsmonatige EUEU Europäische Union-Ratspräsidentschaft übernommen. Das Programm des bulgarischen Vorsitzes umfasst die vier Schwerpunkte wirtschaftliches Wachstum und soziale Kohäsion, Sicherheit und Stabilität, Anbindung des westlichen Balkans und EU-Nachbarschaftspolitik sowie die Förderung der digitalen Wirtschaft. In der Binnenmarktpolitik will Bulgarien u.a. die Verhandlungen zum EU-Dienstleistungspaket, zum Verordnungsvorschlag über ein zentrales digitales Zugangstor und zum Richtlinienvorschlag zum Warenhandel voranbringen.
Das Programm der bulgarischen Ratspräsidentschaft finden Sie hier.
Binnenmarkt und Recht
Gespräch mit Dr. Andreas Schwab, MdEP
Am 31.1. fand in Brüssel ein ausführliches Gespräch mit dem EVP-Koordinator im Binnenmarktausschuss im Europäischen Parlament und Berichterstatter für den Richtlinienvorschlag zur Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen des Dienstleistungspakets, Dr. Andreas Schwab, statt. Für die BAKBAK Bundesarchitektenkammer nahmen Hans Dieterle, Ruth Schagemann und Brigitta Bartsch an dem Gespräch teil. Das Gespräch markierte den Arbeitsauftakt 2018 und deckte eine Vielzahl von relevanten Themen im Binnenmarkt (Dienstleistungspaket, Vergabepaket) ab. Es ging auch um die im Jahr 2019 anstehende Europawahl, zu der Herr Schwab wieder kandidieren wird. Im informellen Rahmen wurden die Gespräche beim Neujahrsempfang der Landesvertretung Baden-Württemberg fortgesetzt. Dem vorausgegangen war eine Veranstaltung mit Parlamentariern und Vertretern der Europäischen Kommission, zu der die Wirtschaftsministerin von Baden-Württemberg eingeladen hatte. Seitens der Europäischen Kommission sprachen Kommissar Oettinger sowie Lowri Evans, Generaldirektorin der GD Binnenmarkt, zum zukünftigen EU-Haushalt und den Auswirkungen des Brexit sowie zum Thema Mittelstand.
Warenpaket zur gegenseitigen Anerkennung und Überwachung von Produkten in der EU
Am 19.12.2017 hat die Europäische Kommission das sogenannte Warenpaket vorgelegt. Dieses soll Unternehmen, insbesondere KMU, den europaweiten Verkauf ihrer Produkte erleichtern sowie die Produktsicherheit verbessern. Es umfasst eine Mitteilung mit dem Titel „Das Waren-Paket: das Vertrauen in den Binnenmarkt stärken“ (COM(2017) 787 final), einen Vorschlag einer Verordnung zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte (Marktüberwachungsverordnung, COM(2017) 795 final) und einen Vorschlag für eine Verordnung zur gegenseitigen Anerkennung im nicht-harmonisierten Bereich (COM(2017) 796 final). Bauprodukte fallen in den Anwendungsbereich der Vorschläge. Der Berufsstand ist somit indirekt betroffen. Das Gesetzgebungsverfahren steht noch am Anfang. Während der ersten Aussprache im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments zeichnete sich ab, dass die Fraktionen EVP, EKR und insbesondere S&D die Verordnungsvorschläge ausdrücklich begrüßen.
Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission mit weiteren Informationen und Links zu den Dokumenten finden Sie hier.
Leitfaden zur Erneuerung der Datenschutzgrundverordnung
Am 24.1.2018 hat die Europäische Kommission einen Leitfaden zur Erneuerung der Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht. Die Datenschutz-Grundverordnung soll den freien Datenverkehr im gesamten digitalen Binnenmarkt ermöglichen und einen besseren Schutz der Privatsphäre aller EU-Bürger sicherstellen. Im Mai 2018 muss das neue EU-Datenschutzrecht in den Mitgliedstaaten umgesetzt sein. In Deutschland wurden das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das vorrangige Fachrecht angepasst.
Ergänzend zu dem Leitfaden hat die Europäische Kommission ein Online-Tool für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Den Leitfaden finden Sie hier und zu dem Online-Tool gelangen Sie hier.
Maßnahmen zur Förderung von Digitalkompetenzen sowie der europäischen Dimension im Bildungswesen
Die Europäische Kommission hat am 17.1.2018 Initiativen zur Verbesserung der Schlüssel- und Digitalkompetenzen der EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie zur Förderung gemeinsamer Werte und zur Sensibilisierung von Schülerinnen und Schülern für die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegt. Die Vorschläge sollen die sozioökonomischen Ungleichheiten verringern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit fördern. Die Maßnahmen umfassen: eine Empfehlung des Rates zum lebensbegleitenden Lernen, einen Aktionsplan für digitale Bildung sowie eine Empfehlung des Rates über gemeinsame Werte, inklusive Bildung und die europäische Dimension von Unterricht und Lehre. Die im Rahmen des Bildungspakets vorgelegten Vorschläge wurden am 25.1.2018 auf dem ersten Europäischen Bildungsgipfel erörtert. An dem Gipfel nahmen 18 Bildungsminister und 450 Fachleute teil.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wirtschaft
Neue Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren
Die Europäische Kommission hat am 18.12.2017 die Delegierte Verordnung (EU) 2017/2365 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren angenommen. Diese wurde am 19.12.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung ist in all ihren Teilen verbindlich und findet seit dem 1.1.2018 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbare Anwendung. Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der Kommission überprüft und gegebenenfalls neu festgesetzt.
Den Auszug aus dem Amtsblatt mit den nun geltenden Schwellenwerten finden Sie hier.
EU-Vergabepaket: Konsultation zur innovationsfördernden Vergabe
Nach der Reform der EU-Vergaberichtlinien im Jahr 2014 hat die Europäische Kommission im Oktober 2017 das sogenannte Vergabepaket mit Empfehlungen zur Umsetzung dieser Richtlinien vorgelegt. Ziel ist, die Vergabe öffentlicher Aufträge effektiver zu gestalten und dadurch Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Wachstum zu fördern. So umfasst das Paket u.a. eine Online-Konsultation der Europäischen Kommission zu einem Leitfadenentwurf für innovationsfördernde Vergabe. Die BAK hat sich an der Konsultation beteiligt und begrüßt in ihrem Beitrag grundsätzlich die im Leitfadenentwurf formulierten Ziele zur innovationsfördernden Vergabe. Sie unterstützt insbesondere die ausdrückliche Orientierung am Qualitätskriterium statt am Preis als Vergabekriterium. In diesem Zusammenhang begrüßt sie ausdrücklich den Vorschlag der Europäischen Kommission, Planungswettbewerbe als innovationsfördernde Vergabeverfahren im Leitfadenentwurf aufzunehmen.
Den BAK-Beitrag finden Sie hier.
Energie und Nachhaltigkeit
EPBDEPBD Energy Performance of Buildings Directive- Novellierung – Einigung nach dritter Trilogverhandlung
Am 19.12.2017 haben sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament nach einer dritten Trilogverhandlung auf eine novellierte Fassung der Europäischen Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) geeinigt. Diese wurde am 20.12.2017 den Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten vorgelegt, damit sie dann nach einer abschließenden Prüfung und Bestätigung Anfang des Jahres 2018 verabschiedet werden kann.
Die neue EPBD legt ihren Schwerpunkt auf folgende Bereiche:
- Die Erhöhung der Renovierungsrate der Bestandsgebäude, um die gesetzten Ziele für Energieeffizienz bis 2020, 2030 und 2050 zu erreichen.
- Die Integration von Vorrichtungen zur Elektromobilität in Neubauten und Renovierungsprojekten.
- Die Entwicklung eines Intelligenzfähigkeitsindikators zur Bewertung von Gebäuden. Er wird von der Kommission entwickelt und ist zur freiwilligen Nutzung durch die Mitgliedstaaten.
- Das Einrichten einer Datenbank für Energiepässe zur freiwilligen Nutzung durch die Mitgliedstaaten.
- Inspektionen für Heizung und Kühlung werden vereinfacht.
Die BAK begrüßt, dass die novellierte EPBD zum Ziel hat, die Renovierungsrate des Gebäudebestandes zu erhöhen, um die Energieeffizienz in Gebäuden noch stärker zu unterstützen. Auch wird eine Datenbank zur der Gebäudedatenerfassung und –auswertung dazu beitragen, effizientere Maßnahmen zur Energieeffizienz zu ermitteln.
Expertenplattform zur Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der UN-Agenda 2030
Zur Umsetzung der in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen verankerten Ziele für nachhaltige Entwicklung hat die Europäische Kommission eine Multi-Stakeholder-Plattform mit Vertretern aus Wissenschaft und Lehre, Zivilgesellschaft und Unternehmen einberufen. Die Plattform soll der Kommission dabei helfen, Instrumente zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele zu entwickeln. Auf ihrer ersten Tagung vereinbarten die Mitglieder der Plattform, einen gemeinsamen Beitrag zum Diskussionspapier der Kommission „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa“ von 2030 auszuarbeiten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Architektur, Stadtentwicklung, Baukultur
Erklärung von Davos zur Baukultur
Zum Kulturerbejahr 2018 hat die Schweiz vom 20. bis 22.1. eine informelle europäische Kulturministerkonferenz zum Thema Baukultur im Vorfeld des Weltwirtschaftsforums in Davos initiiert. Als Ergebnis der Gespräche wurde die „Erklärung von Davos zur Baukultur“ beschlossen. Ziel der Erklärung ist es, baukulturelle Belange sektorübergreifend und auf den unterschiedlichen Verantwortungsebenen stärker zu verankern. Der Begriff Baukultur in deutscher Sprache, hier erstmalig in einem offiziellen internationalen Dokument verwendet, versteht sich umfassend als qualitätsvolle Gestaltung der gebauten Umwelt. Dieses Verständnis wird mit der Davos-Deklaration nunmehr auch auf europäischer Ebene stärker in den Mittelpunkt gerückt.
Die Erklärung von Davos zur Baukultur finden Sie hier.
EU-Förderung zur nachhaltigen Stadtentwicklung
Seit dem 15.12.2017 können sich Städte und Kommunen mit innovativen Projektideen zur nachhaltigen Stadtentwicklung um EU-Fördermittel bewerben. Mit der Initiative „Urban Innovative Actions“ will die EU-Kommission kreative Projekte in ganz Europa mit bis zu 100 Mio. Euro in folgenden Bereichen unterstützen: Anpassung an den Klimawandel, Luftqualität, Wohnen, Arbeitsplätze und Kompetenzen in der lokalen Wirtschaft. Die Fördermittel werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt. Die Bewerbungsfrist endet am 30.3.2018.
Den Projektaufruf mit weiteren Informationen finden Sie hier.