Inhaltsverzeichnis
Institutionelles
Termin für Wahlen des Europäischen Parlaments 2019
Die nächsten Wahlen für das Europäische Parlament finden vom 23. bis 26.5.2019 statt. Dies gab der Rat am 20.3. bekannt. Die Wahl wird die erste nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EUEU Europäische Union im März 2019 sein. Bisher gibt es 73 britische Abgeordnete unter den 751 Abgeordneten im Europaparlament. Nach dem Brexit soll die Zahl der Europaabgeordneten von 751 auf 705 sinken, 46 der 73 britischen Sitze, die durch den Brexit frei werden, bleiben in Reserve für mögliche Erweiterungen der EU.
Die letzten Wahlen zum Europäischen Parlament fanden vom 22. bis 25.5.2014 statt.
Binnenmarkt und Recht
Dienstleistungspaket: Politische Einigung bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung
Das Europäische Parlament und der Rat konnten in der dritten Trilogsitzung zum Vorschlag über die Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung am 20.3.2018 eine politische Einigung erzielen. Die Bundesregierung prüft derzeit, inwiefern sich die deutsche Position im Kompromisstext wiederfindet. Damit die Richtlinie verabschiedet werden kann, muss der konsolidierte Text im nächsten Schritt sowohl vom Rat als auch vom Europäischen Parlament angenommen werden. Dies ist vor Ablauf der bulgarischen Ratspräsidentschaft Ende Juni 2018 zu erwarten.
Dienstleistungspaket: Ablehung des Vorschlags zur Einführung einer elektronischen Dienstleistungskarte im EP
Der federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments (IMCO) hat sich in seiner Sitzung am 21.3.2018 mit unerwartet deutlicher Mehrheit gegen die Einführung einer elektronischen Dienstleistungskarte ausgesprochen. Zuvor hatten bereits die vier beratenden Ausschüsse ein ablehnendes Votum abgegeben. Im Ergebnis hat der Ausschuss entschieden, keine Berichte zur Dienstleistungskarte anzunehmen. Dadurch ist die Einführung einer Dienstleistungskarte nun faktisch im Europäischen Parlament gestoppt worden. Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer begrüßt diese Entscheidung.
Wirtschaft
Europäisches Semester: Vorstellung der Länderberichte 2018
Am 7.3.2018 hat die Europäische Kommission die Länderberichte für die einzelnen Mitgliedstaaten im Europäischen Semester veröffentlicht. In den Berichten werden die wirtschaftliche und soziale Lage in den jeweiligen Mitgliedstaaten analysiert. Teil der Analyse sind auch die Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen und eine Bewertung möglicher makroökonomischer Ungleichgewichte. Die Kommission ist der Ansicht, dass Deutschland nur beschränkt Fortschritte dabei gemacht habe, den Wettbewerb im Bereich der Unternehmens- und freiberuflichen Dienstleistungen zu beleben. Es bestünde weiterhin ein hoher Grad an Regulierungen bei Unternehmensdienstleistungen. In dem Bericht wird ferner darauf hingewiesen, dass die Investitionen in den Wohnungsbau zunähmen, wobei die Bereitstellung von Wohnraum in bestimmten Bereichen jedoch immer noch hinter dem Bedarf an Wohnraum zurückbleibe.
Den Länderbericht für Deutschland finden Sie hier.
Energie und Nachhaltigkeit
Intelligenzindikator für Gebäude – „Smart Readiness Indicator for Buildings”
Die Europäische Kommission, Generaldirektion Energie, hat ein Projekt zur Entwicklung eines Intelligenzindikators für Gebäude ins Leben gerufen, das im Februar 2017 startete und im Juli 2018 endet. Ziel ist, ein vollständiges Konzept zur Berechnung des Intelligenzindikators (SRISRI Smart Readiness Indicator) für Gebäude zu erstellen. Ferner soll eine Marktanalyse Übersicht darüber verschaffen, inwieweit Smart-Ready-Technologien (SRT) geeignet sind, in den nächsten zehn Jahren in den neuen und bestehenden Gebäudebestand in Europa integriert zu werden und was die Folgen und eventuellen Vorteile davon wären. Die Anwendung des Intelligenzindikators für Gebäude soll für die Mitgliedstaaten freiwillig sein.
Die Einführung eines „Smart Readiness Indicator for Buildings“ ist ein Hauptpunkt der Novellierung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Er soll dazu dienen, die technischen Voraussetzungen von Gebäuden für die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und elektronischen Systemen zu messen. Der Indikator soll Gebäudeeigentümer und Nutzer auf die Vorzüge der Gebäudeautomatisierung und der elektronischen Überwachung von technischen Gebäudesystemen aufmerksam machen. Er soll auch verdeutlichen, dass diese Funktionen Energieeinsparungen bewirken.
Einen ersten Zwischenbericht mit weiteren Informationen finden Sie unter diesem Link.
Projekt für individelle Sanierungsfahrpläne: „iBRoad – Individual Building Renovation Roadmaps“
Die Europäische Kommission finanziert im Rahmen des Programms für Forschung und Innovation „Horizon 2020“ das Projekt „iBRoad“ (Individual Building Renovation Roadmaps). Es hat zum Ziel, Hindernisse der Renovierung des europäischen Wohngebäudebestandes durch die Entwicklung individueller Fahrpläne für die Gebäudesanierung für Einfamilienhäuser zu beseitigen. Hierbei wird das Gebäude gesamtheitlich betrachtet und ein individueller, langfristig ausgerichteter Sanierungsplan über 15 bis 20 Jahre hin entwickelt. Bei der Entwicklung des Konzeptes wurden bereits umgesetzte Beispiele aus Deutschland, Frankreich und Belgien als Grundlage herangezogen. Zurzeit werden das Konzept und die Tools von iBRoad getestet. Mit den Ergebnissen der Tests wird analysiert, inwieweit die Tools auch auf andere Gebäudebestände übertragbar sind und welche Möglichkeiten es gibt, das Konzept individuell an die Bedürfnisse der einzelnen Mitgliedstaaten anzupassen und es einzuführen. An dem Projekt sind 12 Partner, darunter Forschungseinrichtungen und Unternehmen, aus 9 Mitgliedstaaten beteiligt. Das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (Ifeu) ist das einzige deutsche Mitglied des Projektkonsortiums.
Das Konzept von „iBRoad“ finden Sie unter diesem Link.
Architektur, Stadtentwicklung und Baukultur
Konsultation der Europäischen Kommission zur Zukunft der EU-Förderung für Kultur, Beitrag der BAK
Die Europäische Kommission hat im März eine öffentliche Konsultation zur laufenden finanziellen Planung der EU-Förderprogramme ab 2020 durchgeführt. Darunter fiel auch die zukünftige finanzielle Ausgestaltung des Programms Kreatives Europa. Noch in diesem Jahr wird die EU Kommission einen mehrjährigen Finanzrahmen vorlegen und Vorschläge für die nächste Generation von Finanzierungsprogrammen machen.
Die BAK hat sich an der Konsultation mit einer Position beteiligt und darin die eigenständige Förderung der Architektenschaft gefordert. Die Rolle der Baukultur sollte in der kulturellen Landschaft in Europa verankert und den Architekten mehr Sichtbarkeit verschafft werden.
Den BAK-Beitrag finden Sie hier.
Europäisches Kulturerbejahr: Workshop zur Umnutzung von Kulturerbestätten
Die Europäische Kommission veranstaltete am 15.2.2018 einen Workshop zum Thema „Umnutzung von baulichen Kulturerbestätten“ (Adaptitive re-use of built heritage). Im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres erwägt die Kommission zusammen mit dem Internationalen Rat für Denkmalpflege ICOMOS, die Charta von Venedig über die Erhaltung und Restaurierung von Kunstdenkmälern und Denkmalgebieten von 1964 zu überarbeiten. Dies wurde im Workshop diskutiert. Die teilnehmenden Organisationen, darunter der ACEACE Architects’ Council of Europe Conseil des Architectes d’Europe, sprachen sich für eine Neuauflage aus. Hierbei sollte ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden, der die Anwohner der angrenzenden Gebiete sowie ökonomische, soziale und umweltbedingte Gegebenheiten mit berücksichtigt.
Das Thema wird beim European Cultural Heritage Summit im Juni in Berlin weiter diskutiert werden. Der ACE plant, das Thema Umnutzung von Kulturerbestätten im Rahmen seiner zweiten Generalversammlung in 2018 zu vertiefen.