Inhaltsverzeichnis
Binnenmarkt und Recht
New Deal for Consumers: Einigung über Richtlinienvorschlag zur Durchsetzung und Modernisierung bestehender EUEU Europäische Union-Verbraucherschutzvorschriften
Ende März haben sich das Europäische Parlament und der Rat nach einer eintägigen intensiven Trilogsitzung auf einen Kompromiss zum Richtlinienvorschlag über die Durchsetzung und Modernisierung bestehender EU-Verbraucherschutzvorschriften geeinigt. Nachdem der Ausschuss der Ständigen Vertreter im Rat der vorläufigen Einigung bereits zugestimmt hat, nahm auch der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament Anfang April den Text an. Somit kann die Richtlinie noch vor den Europawahlen am 26.5.2019 formell verabschiedet und das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden.
Der Änderungsvorschlag der BAKBAK Bundesarchitektenkammer, wonach bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen neben Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, auch personalisierte Dienstleistungen vom Widerrufsrecht ausgenommen werden sollten, wurde von Rat und Parlament nicht aufgenommen.
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen Direktvergabe eines Bauauftrags
Die Europäische Kommission hat am 7.3.2019 beschlossen, Österreich wegen der Direktvergabe eines Bauauftrags der Stadt Wien für ein neues Bürogebäude vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Nach Auffassung der Kommission hat die Stadt Wien mit der Direktvergabe dieses Großauftrags ohne vorherige Ausschreibung gegen die EU-Vergabevorschriften (Richtlinie 2004/18/EG) verstoßen. Bereits am 22.7.2016 hatte die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und am 17.5.2018 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Im betreffenden Fall handelt es sich um eine Kombination aus Bauauftrag und Mietvertrag. Nachdem die Entscheidung über die Anmietung des Gebäudes bereits vor dessen Bau getroffen wurde und die Stadt maßgeblichen Einfluss auf die Bauanforderungen genommen hat, könne der Vertrag nach Auffassung der Kommission nicht als reiner Mietvertrag angesehen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wirtschaft
Studie der Europäischen Kommission zu BIMBIM Building Information Modeling
Im März 2019 hat das European Construction Sector Observatory (ECSO), GD Binnenmarkt, eine Studie zu BIM veröffentlicht. Diese enthält politische Empfehlungen für die Einführung von BIM im Bausektor und berichtet über die Verwendung von BIM durch Architekten. Demnach, so die Studie, wird BIM eher in der Entwurfs- und Konstruktionsphase als in der Betriebs- und Wartungsphase eingesetzt. Daher arbeiten hauptsächlich Architekten und Generalunternehmer und nicht Ingenieure oder gewerbliche Auftragnehmer mit BIM. Großbritannien bestätigt diesen Trend: 90 Prozent der Designteams (Architekten) verwenden BIM, im Vergleich zu nur 25 Prozent der Vertragspartner. 68 Prozent der europäischen Architekturbüros sind sich einig, so verlautet die Studie, dass Architekten, die keine BIM-kompatiblen Informationen zur Verfügung stellen, bereits in drei Jahren zurückfallen werden. Dies deutet darauf hin, dass der BIM-Mehrwert und die Vorteile, die BIM schafft, in der Betriebs- und Wartungsphase schwieriger zu erreichen sind als in der Planungs- und Bauphase. Tatsächlich ist BIM „eine Chance für Architekten, Status und Macht zu erlangen“, da Architekten zunehmend beauftragt werden, als BIM-Koordinatoren in Projekten zu fungieren, so das ECSO.
Die Studie, in englischer Sprache, finden Sie hier.
Europäisches Semester: Länderberichte 2019 veröffentlicht
Die Europäische Kommission hat am 28.2.2019 die Länderberichte für die einzelnen Mitgliedstaaten im Europäischen Semester veröffentlicht. In den Berichten werden die wirtschaftliche und soziale Lage in den jeweiligen Mitgliedstaaten analysiert. Teil der Analyse sind auch die Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen und eine Bewertung möglicher makroökonomischer Ungleichgewichte. Wie in den Jahren zuvor, ist die Kommission der Ansicht, dass Deutschland nur beschränkt Fortschritte dabei gemacht habe, den Wettbewerb im Bereich der Unternehmens- und freiberuflichen Dienstleistungen zu beleben. Es bestünde weiterhin ein hoher Grad an Regulierungen bei Unternehmensdienstleistungen. In dem Bericht wird ferner darauf hingewiesen, dass die Investitionen in den Wohnungsbau zunähmen, das Wohnungsangebot vor allem in Ballungsräumen und Großstädten jedoch nicht mit dem demographischen Wandel Schritt halte.
Den Länderbericht für Deutschland finden Sie hier.
Energie und Nachhaltigkeit
EPBDEPBD Energy Performance of Buildings Directive: Machbarkeitsstudien zu den Themen Lüftungsanlagen und Sanierungspässe
In Artikel 19a der novellierten Gebäuderichtlinie (EPBD) 2018/844/EU ist verankert, dass die Europäische Kommission Machbarkeitsstudien sowohl für die Inspektionen eigenständiger Lüftungsanlagen als auch für Sanierungspässe für Gebäude durchführen muss. Beide Studien wurden mit dem Ziel gestartet, den Bedarf, die Möglichkeiten und den Zeitplan für die Einführung von EU-Vorschriften zu untersuchen.
Die Studie zu eigenständigen Lüftungsanlagen wird einen Überblick über die in der EU vorhandenen Lüftungsanlagen schaffen und die obligatorischen und freiwilligen Inspektionsverfahren überprüfen. EU-Vorschriften könnten eventuell veranlassen, dass technische Normen entwickelt oder verbessert werden oder vorschreiben, dass regelmäßige Inspektionen durchgeführt werden.
Die Studie, die sich auf den Gebäudesanierungspass bezieht, sammelt Informationen über verfügbare Systeme, analysiert deren Profile und Anwendungen und bewertet sie. Die Gebäudesanierungspässe sollen dabei unterstützen, die nationalen Gebäudebestände in hoch energieeffiziente und dekarbonisierte Gebäudebestände bis 2050 umzuwandeln.
Die Europäische Kommission und das Konsortium, das an dieser Studie mitwirkt, sind verpflichtet, mit den Interessengruppen zusammenzuarbeiten, um ihre Beiträge und Standpunkte zu sammeln und ihr Feedback zu den möglichen Studienergebnissen zu berücksichtigen.
Weitere Informationen, auch zu geplanten Veranstaltungen, finden Sie unter diesem Link.
Bilanz zur Kreislaufwirtschaft der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 4.3.2019 ihren jährlichen Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft von 2015. Darin werden die wichtigsten Ergebnisse der Umsetzung des Aktionsplans und die anstehenden Herausforderungen auf dem Weg zu einer klimaneutralen, wettbewerbsfähigen Kreislaufwirtschaft dargelegt. Laut Bericht sind alle 54 Maßnahmen des Aktionsplans abgeschlossen oder werden derzeit umgesetzt, manche davon über 2019 hinaus. Durch kreislaufwirtschaftliche Tätigkeiten wie Reparaturen, Wiederverwendung oder Recycling wurden, so die Kommission, im Jahr 2016 fast 147 Mrd. Euro an Wertschöpfung generiert und Investitionen im Umfang von rund 17,5 Mrd. Euro getätigt.
Der Bausektor (construction/demolition) ist einer der prioritären Bereiche des Aktionsplans. Eine der genannten fortlaufenden Maßnahmen ist die Testphase von Level(s), einem gemeinsamen EU-Rahmen zentraler Nachhaltigkeitsindikatoren. Ferner gibt es Maßnahmen zu nachhaltigen Vergabekriterien und Verwertungsprotokollen.
Den Bericht finden Sie hier. Die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit Einzelinformationen und Verweisen für die 54 im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen finden Sie hier.
Aktionsplan zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum
Die Europäische Kommission hat am 8.3.2018 einen Aktionsplan zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum vorgelegt. Dieser zielt darauf ab, die Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umzulenken, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen, finanzielle Risiken, die sich aus dem Klimawandel, der Ressourcenknappheit, der Umweltzerstörung und sozialen Problemen ergeben, zu bewältigen und Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit zu fördern. Mit Hilfe dieses Aktionsplans sollen gezielte Investitionen in nachhaltige Aktivitäten gefördert und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gesteigert werden.
Den Aktionsplan finden Sie hier.
Annahme von Schlussfolgerungen zum Klimawandel im Rat
Der Europäische Rat hat am 22.3.2019 Schlussfolgerungen zum Klimawandel angenommen. Er bekräftigt darin, dass er am Übereinkommen von Paris festhält. Bis spätestens 2020 soll die EU über eine ehrgeizige, langfristige Strategie zur Klimaneutralität verfügen, die den Besonderheiten der Mitgliedstaaten und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie Rechnung trägt. Der Rat fordert zudem die rechtzeitige Fertigstellung der nationalen langfristigen Strategien.
Architektur, Stadtentwicklung und Baukultur
Memo der Europäischen Kommission zur europäischen Städteinitiative
Die Europäische Kommission hat im Mai 2018 Vorschläge für neue Verordnungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds für die Zeit nach 2020 veröffentlicht. In der Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds ist unter Artikel 10 ein Vorschlag für eine neue „Europäische Stadtinitiative“ enthalten. Am 18.3.2019 veröffentlichte die EU-Kommission in einem erläuternden Memo (in englischer Sprache) die geplante inhaltliche Gliederung und Verwaltungsstruktur der Initiative. Ziel der Initiative ist, integrierte und partizipative Ansätze für eine nachhaltige Stadtentwicklung zu stärken und eine stärkere Verbindung zu den einschlägigen EU-Politiken und insbesondere zu den Investitionen in die Kohäsionspolitik herzustellen. Dies soll durch die Erleichterung und Unterstützung der Zusammenarbeit sowie des Kapazitätsaufbaus der städtischen Akteure, innovativer Maßnahmen, Politikentwicklung und Kommunikation im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung erreicht werden. Bislang fragmentierte Programme und Prozesse im Bereich der europäischen Stadtentwicklung, wie z.B. die Förderprogramme URBACT und Urban Innovative Actions und politische Prozesse wie die EU-Städteagenda, sollen gebündelt werden. Es soll ein übergeordnetes Steuerungsgremium errichtet werden, das sich aus Vertretern der kommunalen Interessenvertretungen, den Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, dem Ausschuss der Regionen sowie je einem Vertreter von Eurocities und dem CEMR (Rat der Gemeinden und Regionen Europas) zusammensetzt.
Das Memo finden Sie hier.
Erklärung der Europäischen Regionen und Städte: „Die EU gemeinsam mit unseren Regionen und Städten von Grund auf erneuern“
Am 14./15.3.2019 fand in Bukarest ein europäisches Gipfeltreffen der Regionen und Städte statt. Es kamen europäische, nationale, lokale und regionale Entscheidungsträger zusammen, um über die Zukunft der Europäischen Union zu diskutieren und darüber zu beraten, wie die Bürgerinnen und Bürger von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften besser in das europäische Projekt eingebunden werden können. Das Gipfeltreffen wurde gemeinsam vom Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR), dem rumänischen EU-Ratsvorsitz und der rumänischen Delegation im AdR organisiert. Im Rahmen der Veranstaltung wurde eine Erklärung über die Zukunft Europas angenommen, um vor den Europawahlen und der nächsten Mandatsperiode der EU-Institutionen den Standpunkt der Regionen und Städte zu formulieren. In der Erklärung wird u.a. eine stärkere Einbindung der Regionen und Städte in die Gestaltung der europäischen Politik und eine stärkere Kohäsionspoltik gefordert. Die Bukarester Erklärung ist der Beitrag der europäischen Regionen und Städte zur Vorbereitung der Strategischen Agenda 2019-2024.
Die Erklärung von Bukarest finden Sie hier.
Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative „Housing for all“
Am 12.3.2019 hat die Europäische Kommission beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative „Housing for all“ zu registrieren. Die in Österreich initiierte Initiative setzt sich für bessere rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für das Wohnen in Europa ein. Unterstützende Organisationen sind u.a. die Arbeiterkammer Wien, die österreichische Armutskonferenz und europäische Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Rechte von Obdachlosen einsetzen. Die Initiative fordert eine Erleichterung des Zugangs für alle Bürger zu leistbarem und sozialem Wohnungsbau, besseren Zugang zu EU-Finanzmitteln für gemeinnützige und nachhaltige Wohnbauträger, soziale und wettbewerbsgerechte Regeln für Kurzzeitvermietungen sowie die statistische Erfassung des Wohnbedarfs in Europa. Nach Registrierung der Initiative am 18.3.2019 haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln. Sollte die Bürgerinitiative innerhalb dieses Zeitraums eine Millionen Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission die Initiative prüfen und binnen drei Monaten reagieren. Sie kann dann entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht. Sie muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Weitere Einzelheiten finden Sie hier.