Inhaltsverzeichnis
Institutionelles
Vorstellung des mehrjährigen EUEU Europäische Union-Finanzrahmens für 2021 – 2027
EU-Kommissar für Personal und Haushalt Günther Oettinger hat am 2.5.2018 den Vorschlag der Europäischen Kommission für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2021 – 2027 vorgestellt. Der MFR legt den Beitrag der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt und die Verteilung der Gelder auf die unterschiedlichen Politikbereiche fest. Der Vorschlag sieht mehr Ausgaben für den Schutz der europäischen Außengrenzen sowie für Verteidigung, Forschung und Jugend vor. Insgesamt sind im neuen EU-Haushalt Mehrausgaben in Höhe von acht bis zehn Milliarden Euro pro Jahr vorgesehen. Die Mittel für das Programm Erasmus + sollen auf dreißig Milliarden Euro aufgestockt und damit verdoppelt werden. Fast alle anderen EU-Programme sollen hingegen gekürzt werden – auch die Hilfen für Landwirte und strukturschwache Regionen. Durch den geplanten EU-Austritt Großbritanniens werden im Gemeinschaftshaushalt künftig jährlich mindestens zwölf Milliarden Euro fehlen, die mit dem neuen Haushaltsplan eingespart werden müssen.
Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission finden Sie hier.
Einigung auf Übergangsfrist für Brexit
Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich einigten sich am 19.3.2018 auf eine 21-monatige Übergangsfrist nach dem britischen EU-Austritt im März 2019. In der Übergangsfrist soll Großbritannien weiter im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion bleiben. Die Übergangszeit gilt als besonders wichtig für Unternehmen und Bürger, um die Folgen des Brexit abzufedern.
Neues Verfahren der Europäischen Bürgerbeauftragten bei Beschwerden zum Zugang zu Dokumenten
Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly hat im Februar 2018 ein schnelleres Verfahren bei Bürgerbeschwerden hinsichtlich des Zugangs zu Dokumenten eingeführt. Verweigert eine EU-Institution den Zugang zu Dokumenten, gibt es nun ein sogenanntes „fast track procedure“. Dieses sieht vor, eine Beschwerde innerhalb kürzerer Frist als im üblichen Verfahren zu bearbeiten, damit der Dokumentenzugang beschleunigt wird.
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Binnenmarkt und Recht
Dienstleistungspaket: Kompromisstext zur Verhältnismäßigkeitsprüfung im IMCO angenommen
Der federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments hat dem im Trilog erzielten Kompromiss zum Kommissionvorschlag über die Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zugestimmt. Dieser Text kann nun im Plenum des Parlaments und auch vom Rat angenommen werden. Der jetzige Text nimmt viele der Anmerkungen der BAKBAK Bundesarchitektenkammer auf, die frühzeitig eine Stellungnahme abgeben hatte, um sicherzustellen, dass keine zusätzlichen Prüfanforderungen bei der Einführung neuer Berufsregelungen festgeschrieben werden.
Vorschläge zur Erleichterung von grenzüberschreitenden unternehmerischen Aktivitäten
Am 25.4.2018 hat die Europäische Kommission Vorschläge zur Verbesserung von internetbasierten Verwaltungsverfahren vorgestellt. Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Gesellschaftsrecht sollen europaweit einheitliche Verfahren für grenzüberschreitende Umzüge, Zusammenschlüsse und Aufspaltungen von Unternehmen eingeführt werden. Zudem sollen die neuen Vorschriften allen Unternehmen ermöglichen, sich online zu registrieren, neue Zweigniederlassungen zu errichten oder Dokumente für Unternehmensregister einzureichen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Paket der Europäischen Kommission zur Anpassung der EU-Verbraucherrichtlinien
Die Europäische Kommission hat am 11.4.2018 ein Paket zur Anpassung der EU-Verbraucherrichtlinien (sog. New Deal for Consumers) vorgelegt. Es umfasst:
- eine Mitteilung mit dem Titel „Ein `New Deal‘ für Verbraucher“
- einen Richtlinienvorschlag über die Einführung von Sammelklagen,
- einen Richtlinienvorschlag über die Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherrichtlinien.
Das Paket ist das Ergebnis der 2017 durchgeführten Evaluierung der EU-Verbraucherrichtlinien, bei der die Effizienz und Leistungsfähigkeit der bestehenden Rechtsetzung im Fokus standen. Die Prüfung ergab, dass das geltende EU-Recht einen guten Rahmen bilde und ein hohes Niveau an Verbraucherschutz gewährleiste. Es müsse jedoch in der Praxis besser durchgesetzt und im Hinblick auf digitale Entwicklungen und die Verbreitung der Online-Wirtschaft erweitert werden.
Die Bundesarchitektenkammer hat sich im Herbst letzten Jahres an der öffentlichen Konsultation zur gezielten Überarbeitung der EU-Verbraucherschutzrichtlinien beteiligt, die im Rahmen der Evaluierung durch die Kommission durchgeführt wurde. In der vom BAK-Rechtsausschuss erarbeiteten Stellungnahme forderte sie, dass Architektenverträge aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie 2011/83/EU ausgenommen werden sollten. Nach Angaben der Kommission soll jedoch der Anwendungsbereich dieser Richtlinie zurzeit nicht angetastet und unverändert bleiben.
Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission finden Sie hier.
EP-Berichtsentwürfe zum Warenpaket
Der federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament (IMCO) hat Mitte April seine Berichtsentwürfe zu den zwei Verordnungsvorschlägen des Warenpakets vom 19.12.2017 vorgelegt. Diese sollen einerseits die Anwendung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung für Produkte im nicht-harmonisierten Bereich sowie andererseits die Durchsetzung der EU-Produktvorschriften und die Marktüberwachung für den harmonisierten Bereich verbessern. Berichterstatter für das Dossier zur gegenseitigen Anerkennung ist der slowakische Abgeordnete Ivan Štefanec (EVP). Nicola Danti (S&D, IT) wurde zum Berichterstatter für die Marktüberwachungsverordnung ernannt. Grundlage für die vorliegenden Berichtsentwürfe ist u.a. eine öffentliche Anhörung, die der IMCO-Ausschuss Ende März veranstaltete. Die Frist für Änderungsanträge ist der 22.5.2018. Der IMCO-Ausschuss wird Anfang September über die Berichtsentwürfe abstimmen.
Den Berichtsentwurf zur Marktüberwachungsverordnung finden Sie hier, den Entwurf zur gegenseitigen Anerkennung hier.
Wirtschaft
Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen für Architekten zwischen der EU und Kanada
Am Rande der ACEACE Architects’ Council of Europe
Conseil des Architectes d’Europe-Generalversammlung am 20.4.2018 in Brüssel wurde eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen für Architekten zwischen dem Architects‘ Council of Europe (ACE) und der kanadischen Organisation zur beruflichen Anerkennung für Architekten (Canadian Architectural Licensing Authority/CALA) unterzeichnet. Dadurch soll die Mobilität von Architekten zwischen der EU und Kanada erleichtert werden.
Es handelt sich um die erste Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen von Architekten, die in ein Handelsabkommen, hier EU – Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETACETA Comprehensive Economic and Trade Agreement), eingeschlossen wird. Der Text soll am 28.10.2018 bei einem Treffen des Ausschusses für Lizenzverfahren der kanadischen Provinzen ratifiziert und dann an den betreffenden CETA-Ausschuss in Form einer Empfehlung weitergegeben werden. Das Handelsabkommen CETA befindet sich derzeit im Ratifizierungsprozess in den Parlamenten der Mitgliedstaaten.
Europäisches Semester 2018: Nationales Reformprogramm angenommen
Am 24.4.2018 hat das Bundeskabinett das nationale Reformprogramm für Deutschland im Rahmen des Europäischen Semesters 2018 verabschiedet. Als größte Herausforderungen werden darin die Digitalisierung und der fortschreitende demografische Wandel genannt. Die Bundesregierung betont ihre Bemühungen, die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland und der Europäischen Union weiterhin steigern zu wollen. Für den freien Dienstleistungsbereich kündigte sie u.a. an, die Mitteilung der Europäischen Kommission über Reformempfehlungen für die Berufsreglementierung zum Anlass nehmen, die Reglementierung der freien Berufe in Deutschland nochmals zu prüfen. Bestimmte Regulierungen, wie Vorbehaltsaufgaben und Kapitalbindungsvorschriften, die für die hohe Qualität und Unabhängigkeit von elementarer Bedeutung sind, sollen jedoch nicht angetastet werden. In diesem Zusammenhang wird auch die unterstützende Haltung zur HOAIHOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure bekräftigt.
Das nationale Reformprogramm 2018 für Deutschland finden Sie hier.
Energie und Nachhaltigkeit
Endgültige Einigung bei der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBDEPBD Energy Performance of Buildings Directive)
Am 17.4.2018 hat das Europäische Parlament der novellierten Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden endgültig zugestimmt. Es ist zu erwarten, dass die neue EPBD in der ersten Junihälfte 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Die neue Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben danach 20 Monate Zeit, um die neuen Anforderungen in nationales Recht umzusetzen.
EP-Entschließung zur Rolle der Städte beim Klimaschutz angenommen
Das Europäische Parlament hat am 13.3.2018 eine Entschließung zur Rolle der Regionen und Städte bei der Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens angenommen. Das EP betont die wichtige Rolle der Städte bei der Umsetzung und fordert eine bessere Einbeziehung der Regionen und Städte in die Gestaltung der Maßnahmen in den Bereichen Stadtplanung, Mobilität, öffentliche Verkehrsmittel und Infrastruktur, Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Aufklärungskampagnen, intelligente Städte und intelligente Netze.
Den angenommenen Text finden Sie hier.
Architektur, Stadtentwicklung und Baukultur
OECD-Bericht mit Empfehlungen zur Integration von Migranten in Städten
Die Europäische Kommission hat am 18.4.2018 gemeinsam mit der OECD einen Bericht zum Umgang mit der Integration von Migranten in europäischen Städten veröffentlicht. Darin werden Herangehensweisen in den Bereichen Gesundheit, Arbeit, Wohnen und Bildung in neun europäischen Großstädten, darunter Berlin, untersucht. Der Bericht hebt 12 Punkte hervor, die lokale, regionale und nationale Verantwortliche aus Politik und Praxis bei der Ausarbeitung und Umsetzung lokaler Integrationspläne berücksichtigen sollten. Die Empfehlungen reichen von einem besseren Abgleich der Kompetenzen von Migranten mit dem Bedarf auf den lokalen Arbeitsmärkten bis hin zur Schaffung gemeinsamer Räume für Begegnungen und den Aufbau von Verbindungen zwischen den Gemeinschaften.
Den Bericht können Sie hier herunterladen.
Architects´ Council of Europe (ACE)
ACE-Generalversammlung: Pecha Kucha zur Vorbereitung von Positionen für die Wahlen des Europäischen Parlaments
Die diesjährige Frühjahrsgeneralversammlung des Architects´ Council of Europe (ACE) fand am 20. und 21.4. in Brüssel, erstmals unter Leitung des neuen Präsidenten Georg Pendl, statt. Im Mittelpunkt der Sitzung standen die Themen aus den Arbeitsgruppen des ACE wie das Dienstleistungspaket, Vergabepaket, Städteagenda, Energie sowie das aktuelle Kulturerbejahr. Die Davos-Erklärung zur Baukultur wurde als Erfolg für die Belange der Architekten hervorgehoben.
Auf österreichische Initiative wird eine neue Arbeitsgruppe zur Rolle der Frauen in der Architektur eingerichtet.
Ferner wurde eine Pecha Kucha-Runde zur Vorbereitung von Positionen für die Wahlen des Europäischen Parlaments im Mai 2019 veranstaltet. Alle Länderdelegationen präsentierten die aus ihrer Sicht wichtigsten Herausforderungen und Ziele für den Berufsstand. Es kristallisierten sich gemeinsame politische Anliegen heraus, so etwa das Eintreten für Baukultur und bezahlbaren, qualitätsvollen Wohnraum oder der Beitrag der Architekten zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele. BAK-Vizepräsident Prof. Niebergall trug die Position der deutschen Delegation vor. Er unterstrich, dass es notwendig sei, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und BIMBIM Building Information Modeling als festen Bestandteil in die anerkannten Fortbildungsprogramme der Architektenkammern aufzunehmen. Zum Thema Klimawandel forderte er mehr Deutlichkeit für den Beitrag der Architekten. Die Europäischen Institutionen und der ACE sollten sich für die Einbeziehung der Expertise des Berufsstands und eine ausgewogene Regulierung einsetzen.