Inhaltsverzeichnis
Institutionelles
Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2019
Kommissionspräsident Juncker stellte am 23.10.2018 das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2019 vor. Die Kommission kündigt darin an, eine rasche Einigung über bereits vorgelegte Legislativvorschläge anzustreben, die Annahme einer begrenzten Anzahl neuer Initiativen und mehrere Initiativen für eine EUEU Europäische Union der 27 Mitgliedstaaten nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aufzunehmen. Das Arbeitsprogramm listet 45 vorrangige anhängige Vorschläge auf, die Parlament und Rat noch vor den Europawahlen im Mai 2019 annehmen sollten. Ferner schlägt die Kommission vor, 17 anhängige Vorschläge oder geltende Rechtsvorschriften zurückzunehmen bzw. aufzuheben.
Zu den neuen Initiativen zählt die Vorlage eines Reflexionspapiers für ein nachhaltiges Europa. Zur Vollendung der Energieunion und zur Bekämpfung des Klimawandels wird die Kommission eine Strategie für die langfristige Reduzierung von Treibhausgasemissionen vorlegen und über den Stand der Energieunion berichten.
Die Kommission kündigt ferner an, die noch bestehenden Hindernisse für den Binnenmarkt zu bewerten und entsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Hierzu will sie im vierten Quartal 2018 eine Binnenmarktmitteilung veröffentlichen. Unter den prioritär zu behandelnden anhängigen Legislativdossiers finden sich unter anderem die Reform des Notifizierungsverfahrens, das Binnenmarkt-Informationstool (SMIT) und die elektronische Dienstleistungskarte. Ein weiteres für den Berufsstand relevantes Vorhaben ist die Überprüfung der Bauproduktenverordnung.
Die wichtigsten Dokumente zum Arbeitsprogramm 2019 finden Sie hier.
EU-Konsultation zur „besseren Rechtsetzung“
Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer hat sich an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Bestandsaufnahme des Konzepts der „besseren Rechtsetzung“ beteiligt. Ziel der Konsultation ist, die Instrumente der Kommission zur Vorbereitung und Vorlage von Gesetzesinitiativen, beispielsweise öffentliche Konsultationen oder Folgenabschätzungen, zu evaluieren. Im Mai 2015 waren mit dem Paket „Bessere Rechtsetzung“ der Kommission Änderungen und Neuerungen vorgenommen worden, die nun auf ihre Praxistauglichkeit und ihr Verbesserungspotential hin überprüft werden sollen.
Die BAK übt in ihrem Beitrag Kritik an der häufig suggestiven Fragestellung in Konsultationen. Ferner weist sie auf das Subsidiaritätsprinzip und auf den notwendigen praxisgerechten Bezug von Gesetzesinitiativen hin.
Den BAK-Beitrag zur Konsultation finden Sie hier.
Mitteilung der Europäischen Kommission zu den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Die Europäische Kommission will die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit bei der Gestaltung der EU-Politik besser berücksichtigen. Am 23.10.2018 veröffentlichte sie eine Mitteilung mit Vorschlägen, die den Empfehlungen einer Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und „Weniger, aber effizienteres Handeln“ folgen. Die Kommission will unter anderem das von der Taskforce vorgeschlagene Subsidiaritätsraster in ihre Folgenabschätzungen einbeziehen. Bei diesem Raster handelt es sich um ein Instrument zur strukturierten Analyse der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Zudem wird die Kommission es den nationalen Parlamenten erleichtern, die Fristen für die Übermittlung ihrer Stellungnahmen zu Entwürfen von Vorschlägen einzuhalten. Ferner soll die REFIT-Plattform zur Bewertung des Verwaltungsaufwands geltender EU-Rechtsvorschriften umgestaltet werden. Damit sollen lokale und regionale Behörden besser eingebunden werden. Derzeit führt die Kommission eine Bestandsaufnahme ihrer Maßnahmen für eine bessere Rechtsetzung durch. Die Schlussfolgerungen werden im ersten Halbjahr 2019 vorgestellt.
Die Mitteilung der Europäischen Kommission finden Sie hier.
Binnenmarkt und Recht
New Deal for Consumers: Aktueller Stand der Beratungen im EP
Das Europäische Parlament berät derzeit über die Richtlinienvorschläge, die die Europäische Kommission im Rahmen ihres New Deal for Consumers am 11.4.2018 vorgelegt hat.
Im federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) fand am 10.10.2018 eine Aussprache über die rund 450 Änderungsanträge zum Berichtsentwurf des Berichterstatters Daniel Dalton (EKR, UKVK Vereinigtes Königreich) statt. Herr Daltons Einschätzung nach unterstützen diese größtenteils seine Vorschläge. Insbesondere beim Widerrufsrecht sei man sich einig, die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen zu streichen. Der IMCO-Ausschuss wird voraussichtlich am 22.11.2018 über den Berichtsentwurf abstimmen.
Nachdem der für den Richtlinienvorschlag zu Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (COM(2018) 184 final) zuständige Berichterstatter Geoffroy Didier (EVP, FR) seinen Berichtsentwurf im federführenden Rechtsausschuss (JURI) vorgelegt hat, führte dieser hierzu am 22.10.2018 eine Aussprache. Herr Didier betonte, es handele sich um ein sensibles Dossier, bei dem es darum gehe, das richtige Gleichgewicht zu finden und ein System der Klageindustrie zu verhindern. In diesem Sinne schlage er vor, die Bestimmungen zu klageberechtigten qualifizierten Einrichtungen enger zu fassen. Ferner wolle er die Transparenz sicherstellen und Interessenkonflikte vermeiden. Daher sei er für ein grundsätzliches Verbot der Finanzierung von Verbandsklagen durch Dritte. Er befürworte weiterhin ein opt-in Verfahren.
Die Beratungen im Rat zu beiden Vorschlägen haben ebenfalls begonnen.
Die IMCO-Dokumente zum Vorschlag über die Durchsetzung und Modernisierung bestehender EU-Verbraucherschutzvorschriften finden Sie hier.
Den JURI-Berichtsentwurf zu Verbandsklagen finden Sie hier.
50 Jahre Arbeitnehmermobilität in Europa
Am 22.10.2018 startete die Europäische Kommission eine Kampagne zum 60. Jahrestag der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und zum 50. Jahrestag des EU-Gesetzes zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gelten als die Grundpfeiler der Europäischen Integration. Im Jahr 2017 lebten oder arbeiteten 17 Millionen Europäer in einem anderen Mitgliedstaat. Das sind 3,8 Prozent der EU-Bevölkerung, fast doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Hinzu kommen 1,4 Millionen Grenzgänger sowie 2,3 Millionen Entsendungen von Arbeitnehmern innerhalb der EU.
Wirtschaft
Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und Vietnam
Am 17.10.2018 hat die Europäische Kommission ein Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und Vietnam angenommen. Mit dem Handelsabkommen sollen praktisch alle Zölle auf Waren, die zwischen beiden Seiten gehandelt werden, abgeschafft werden. Das Abkommen sieht auch eine starke und rechtsverbindliche Verpflichtung zur nachhaltigen Entwicklung vor. Die Kommission legt dem Rat nun die Vorschläge für die Unterzeichnung und den Abschluss beider Abkommen vor. Nach der Genehmigung durch den Rat werden die Abkommen unterzeichnet und dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Sobald das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt hat, kann das Handelsabkommen vom Rat geschlossen werden und in Kraft treten. Das Investitionsschutzabkommen mit Vietnam wird sodann von den Parlamenten der Mitgliedstaaten gemäß den jeweiligen Verfahren ratifiziert.
Weitere Informationen zu dem Handelsabkommen finden Sie hier.
Energie und Nachhaltigkeit
Studie der Europäischen Kommission zum „Smart Readiness Indikator“
Die Europäische Kommission, Generaldirektion Energie, hat am 26.8.2018 eine Studie zur Methodik des sogenannten „Smart Readiness Indikator“ (SRISRI Smart Readiness Indicator) vorgestellt. In der novellierten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBDEPBD Energy Performance of Buildings Directive), die am 9.7.2018 in Kraft trat, ist die Entwicklung eines freiwilligen europäischen Systems zur Bewertung der intelligenten Einsatzbereitschaft von Gebäuden, der sogenannte „Smart Readiness Indikator“ (SRI), vorgesehen. Der Indikator soll die Flexibilität und Regelbarkeit von Gebäuden hinsichtlich der Energieeffizienz und des Komforts überprüfen. Ziel ist, Anreize für die Einführung von intelligenten Gebäudetechnologien zu geben.
Das Verfahren basiert auf einem Bewertungssystem, das unterschiedliche Faktoren, so wie Einflussbereiche (Mensch, Energie, Netz), Anwendungsbereiche (Heizen Kühlen, Beleuchten etc.) und Funktionalitätslevel (Stufen für den Beitrag zur Smartness), einbezieht. Konkret sollen die Funktionalitätslevel der einzelnen Einfluss- und Anwendungsbereiche mit einem simplen Checklisten-Ansatz im Kontext der Einordnung des Qualitäts- bzw. Leistungsniveaus auf einer Skala bestimmt werden. Es ist noch nicht bekannt, ob der SRI in dieser Form Anwendung findet.
Die Studie finden Sie hier.
Europäischer Investitionsfonds für saubere Energie
Die Europäische Kommission hat mit dem vom Microsoft-Gründer Bill Gates geführten Fonds „Breakthrough Energy“ am 17.10.2018 die Einrichtung eines gemeinsamen Investitionsfonds vereinbart, der innovative europäische Unternehmen dabei unterstützen soll, neue, saubere Energietechnologien zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Der Fonds verfügt über ein Kapital in Höhe von 100 Millionen Euro und führt öffentliche Mittel und langfristiges Risikokapital zusammen. Unter dem Namen „Breakthrough Energy Europe“ (BEE) soll er im kommenden Jahr einsatzbereit sein.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Architektur, Stadtentwicklung und Baukultur
Förderung von innovativen Stadtprojekten zum Schutz öffentlicher Räume
Die Europäische Kommission hat am 10.10.2018 die Förderung von 22 innovativen Projekten zur Stadtentwicklung bekannt gegeben und einen vierten Aufruf für Projekte zum Schutz öffentlicher Räume bis Januar 2019 gestartet.
Unter dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen für den Zeitraum 2014 – 2020 insgesamt 372 Millionen Euro für innovative Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung zur Verfügung. Für die Projektförderung im Rahmen der EU-Städteagenda, „Urban Innovative Actions“ (UIAUIA Union Internationale des Architectes
International Union of Architects), wurden zusätzlich 100 Millionen Euro zur Entwicklung von Sicherheitskonzepten sowie zur Finanzierung innovativer Projekte in den Bereichen Digitalisierung, Umwelt und Inklusion bereitgestellt. Aus dem dritten Projektaufruf werden insgesamt 22 Städte bei Vorhaben in den Kategorien Anpassung an den Klimawandel, Luftqualität, Wohnraum und Arbeitsplätze unterstützt.
Den vierten Projektaufruf der Europäischen Kommission im Rahmen der Initiative für eine nachhaltige Stadtentwicklung finden Sie hier.