Inhaltsverzeichnis
Institutionelles
Rumänische EUEU Europäische Union-Ratspräsidentschaft ab 1.1.2019
Am 1.1.2019 übernimmt Rumänien von Österreich die EU-Ratspräsidentschaft. Damit beginnt ein neuer 18-monatiger „Trio-Ratsvorsitz“: Rumänien (1. Jahreshälfte 2019), Finnland (2. Jahreshälfte 2019) und Kroatien (1. Jahreshälfte 2020).
Der wichtigste Meilenstein des rumänischen Ratsvorsitzes sind die Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019. Rumänien kündigte an, die Wähler durch eine bessere Kommunikation von bisherigen Leistungen der EU für eine Wahlbeteiligung motivieren zu wollen.
Einigung auf Brexit-Vertrag
Die Staats- und Regierungschefs der verbleibenden 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich am 24.11.2018 auf das ausgehandelte Abkommen zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zum 30. März 2019 geeinigt. Der Austrittsvertrag schreibt die Bedingungen des Austritts fest, darunter die Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien und Schlusszahlungen des Vereinigten Königreichs an die EU von schätzungsweise rund 45 Milliarden Euro. Vorgesehen ist außerdem eine Übergangsfrist bis Ende 2020. Diese könnte noch bis Ende 2022 verlängert werden. In dieser Zeit soll sich für die Wirtschaft und die Bürger beider Seiten praktisch nichts ändern. Das britische Parlament soll in der ersten Dezemberhälfte über den Vertrag abstimmen.
Erklärung zur europäischen Säule sozialer Rechte
Ein Jahr nach der Verabschiedung der europäischen Säule sozialer Rechte auf dem EU-Sozialgipfel für faire Arbeitsplätze und Wachstum in Göteborg zogen EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, der Kommissionsvizepräsident für den Euro und den sozialen Dialog Valdis Dombrovskis und die Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität Marianne Thyssen Bilanz zu den bisher erzielten Ergebnissen zur Umsetzung. Sie betonten die Absicht, die soziale Dimension weiter zu stärken. Die Kommission hatte im letzten Jahr eine Reihe von Legislativvorschlägen zur Umsetzung der Säule vorgelegt, dazu zählen die Europäische Arbeitsbehörde, die neue Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen und die Reform der Vorschriften über die Koordinierung der sozialen Sicherheit. Die Verhandlungen der Vorschläge zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten sollen vor den Europawahlen 2019 abgeschlossen werden. Zudem wird im nächsten EU-Haushalt die soziale Dimension verstärkt berücksichtigt und als Bewertungskriterium in das Europäische Semester mit aufgenommen. Das Recht auf Wohnen ist Bestandteil der sozialen Rechte.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite zur europäischen Säule der sozialen Rechte hier.
Binnenmarkt und Recht
Mitteilung der Europäischen Kommission zum Binnenmarkt
Die Europäische Kommission hat am 22.11.2018 eine Mitteilung über den aktuellen Stand des Binnenmarkts veröffentlicht. Sie ist damit dem Europäischen Rat gefolgt, der sie im März 2018 aufgefordert hatte, den Binnenmarkt hinsichtlich Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften zu bewerten und die verbleibenden Hindernisse sowie weiteres Integrationspotenzial zu analysieren. Die Kommission betont, zur Vertiefung des Binnenmarktes seien ein starker politischer Wille sowie eine ehrgeizige Agenda erforderlich. Sie rufe daher die Mitgliedstaaten auf, ihr politisches Engagement für den Binnenmarkt durch konkrete Taten zu bekräftigen. In diesem Zusammenhang weist sie auf drei Hauptbereiche hin, in denen weitere Anstrengungen erforderlich seien: Zunächst müssten vorliegende Gesetzesinitiativen noch vor den Europawahlen im nächsten Jahr angenommen werden. Von den 67 Vorschlägen mit Binnenmarktrelevanz, die die Kommission in dieser Legislaturperiode vorgelegt habe, seien 44 noch nicht abgeschlossen. Der offene Vorschlag zur Reform des Notifizierungsverfahrens sei ein Beispiel für den Mangel an politischem Willen. Weiterhin, so die Kommission, seien mehr Anstrengungen bei der Umsetzung, der Anwendung und der Durchsetzung der EU-Vorschriften erforderlich. Insbesondere sei darauf zu achten, auf Ebene der Mitgliedstaaten keine neuen Hindernisse durch Überregulierung zu schaffen. Schließlich solle der Binnenmarkt weiter angepasst werden. Mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche Bedeutung sehe die Kommission u.a. bei Dienstleistungen großes Integrationspotenzial. Rund 80 % der Ergebnisse aus Dienstleistungen in den Bereichen Recht, Rechnungslegung, Ingenieurwesen und Architektur würden als Vorleistungen für andere Wirtschaftssektoren verwendet. Daher sei es essentiell, den Markt für die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen zu beleben.
Die Mitteilung sowie die dazugehörigen Anhänge finden Sie hier.
Aktionsplan zur Harmonisierung der europäischen Normen
Die Europäische Kommission hat am 22.11.2018 einen Aktionsplan für mehr Effizienz, Transparenz und Rechtssicherheit bei der Harmonisierung von europäischen Normen vorgelegt. Ziel ist, die Normen besser an die technologische Entwicklung anzupassen und mehr Synergien mit internationalen Normen zu schaffen. Die vorgelegte Mitteilung der Kommission gibt einen Überblick über die Funktionsweise des europäischen Normungssystems, zieht eine Bilanz der in den letzten Jahren eingeleiteten Initiativen und kündigt zentrale Maßnahmen zur Verbesserung des europäischen Normungssystems an. Der verbleibende Rückstand an harmonisierten Normen, die noch nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, soll möglichst schnell abgearbeitet werden und die internen Entscheidungsprozesse, insbesondere zur Veröffentlichung harmonisierter Normen im Amtsblatt, sollen gestrafft werden. Zudem ist geplant, einen Leitfaden zu den praktischen Aspekten der Umsetzung der Normungsverordnung zu erstellen und das System der Berater kontinuierlich zu verstärken. Damit soll eine rasche und solide Bewertung der harmonisierten Normen und eine zeitnahe Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union unterstützt werden.
Die Mitteilung der Europäischen Kommission zur Normung finden Sie hier.
Gesellschaftsrechtspaket: Aktueller Stand im EP
Der Rechtsausschuss (JURI) im Europäischen Parlament hat am 20.11.2018 den Berichtsentwurf des Berichterstatters Tadeusz Zwiefka (EVP, PL) zum Richtlinienvorschlag über den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht angenommen. Darin fordert er, die Definition der „Registrierung“ so zu erweitern, dass der gesamte Prozess der Gesellschaftsgründung erfasst wird. Der JURI-Ausschuss wird am 6.12.2018 über das Mandat für die Aufnahme der Trilogberatungen mit dem Rat und der Kommission abstimmen.
Die Abstimmung über den Berichtsentwurf der Berichterstatterin Evelyn Regner (S&D, AT) zum Richtlinienvorschlag über grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen sowie zum Mandat über die Aufnahme der Trilogberatungen wurde auf den 6.12.2018 verschoben. Offene Diskussionspunkte sind hier u.a. die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei Umstrukturierungen sowie die Vermeidung künstlicher Vereinbarungen.
Der Rat befindet sich noch in den Beratungen zu den beiden Gesetzesvorschlägen, die die Kommission im April 2018 im Rahmen ihres Gesellschaftsrechtspaketes vorgelegt hatte.
New Deal for Consumers: IMCO-Abstimmung zum Berichtsentwurf zur Durchsetzung und Modernisierung bestehender EU-Verbraucherschutzvorschriften verschoben
Die für den 22.11.2018 geplante Abstimmung über den Berichtsentwurf zur besseren Durchsetzung und Modernisierung bestehender EU-Verbraucherschutzvorschriften im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im Europäischen Parlament wurde auf den 22.1.2019 verschoben. Der britische Berichterstatter Daniel Dalton von der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer schlug dies während der Aussprache des IMCO-Ausschusses zu den Kompromissänderungsanträgen am 21.11.2018 selbst vor. Die Fraktionen hätten sich zu nahezu allen essentiellen Verhandlungspunkten wie etwa dem Widerrufsrecht einigen können. Hinsichtlich Lebensmittelprodukten von zweierlei Qualität im Binnenmarkt gebe es jedoch noch großen Diskussionsbedarf. Damit das Parlament die Trilogberatungen mit dem Rat und der Kommission mit einem starken politischen Mandat aufnehmen könne, brauche es mehr Zeit, um zu diesem Punkt einen tragfähigen Kompromiss zwischen den Fraktionen zu erarbeiten.
Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer bringt hier ein, dass bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen neben Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, auch personalisierte Dienstleistungen vom Widerrufsrecht ausgenommen werden sollten. In Fällen der Vertragsauflösung sollte ein Anspruch auf Wertersatz bestehen.
EP: Diskussion zu möglicher Ausweitung des Europäischen Berufsausweises auf Architekten
Im Rahmen eines legislativen Kontrollverfahrens diskutierte der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments am 22.11.2018 über die Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie (BARLBARL Europäische Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen). Gemeinsam mit Martin Frohn, Leiter des zuständigen Referats für berufliche Qualifikationen und Fähigkeiten in der Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission, erörterte der Ausschuss insbesondere die mögliche Ausweitung des Europäischen Berufsausweises (EBA) auf andere Berufe. Herr Frohn unterstrich, der EBA könne aus Sicht der Kommission als Erfolgsgeschichte gesehen werden. Seit seiner Verfügbarmachung in 2016 seien etwa 6000 Anträge eingegangen. Obwohl nicht alle Anträge erfolgreich seien, verzeichne man bislang einen kontinuierlichen jährlichen Zuwachs an ausgestellten EBA. Die Kommission sei bereit, den EBA auf andere Berufsgruppen wie Ingenieure und insbesondere Architekten auszudehnen, so Herr Frohn auf Nachfrage der IMCO-Mitglieder. Seiner Einschätzung nach sei es technisch einfacher, den Berufsausweis für Berufe einzuführen, die unter die automatische Anerkennung fallen, da es in den Mitgliedstaaten in der Regel hierfür bereits zuständige Behörden gebe und Qualifikationen länderübergreifend besser überprüft und verglichen werden könnten. Insgesamt brauche es für eine Ausdehnung des EBA jedoch den politischen Willen der Mitgliedstaaten sowie ein klar zum Ausdruck gebrachtes Interesse von den Berufen selbst.
Bei dem EBA handelt es sich um ein elektronisches Zertifikat. Er wurde bei der Überarbeitung der BARL 2013 als neues Instrument eingeführt, um die Freizügigkeit von Dienstleistern zunächst für Krankenschwestern, Pfleger, Apotheker, Physiotherapeuten, Bergführer und Immobilienmakler zu erleichtern.
Bericht zu elektronischen Behördendiensten in der EU
Am 22.11.2018 hat die Europäische Kommission den E-Government-Benchmark-Bericht 2018 veröffentlicht. Insgesamt hat sich die Verfügbarkeit und Qualität von digitalen öffentlichen Diensten in der EU verbessert. Es wurden vor allem Fortschritte in Bezug auf die effiziente Nutzung öffentlicher Informationen und Dienste im Internet, die Transparenz der Operationen staatlicher Behörden und die Kontrolle der Nutzer über personenbezogene Daten, die grenzüberschreitende Mobilität und die dafür wichtigsten Voraussetzungen, wie die Verfügbarkeit von elektronischen Personalausweisen (eID) und anderen Dokumenten, erzielt. Deutschland schneidet gemeinsam mit Belgien, Zypern, der Tschechischen Republik und Italien bei der Einführung von öffentlichen Online-Diensten unterdurchschnittlich ab.
Den Bericht in englischer Sprache finden Sie hier.
Wirtschaft
Beginn des Europäischen Semesters 2019
Die Europäische Kommission hat am 21.11.2018 das sogenannte Herbstpaket zur Einleitung des Europäischen Semesters 2019 vorgelegt, das die Wirtschafts- und Sozialpolitik koordiniert. Darin enthalten sind u.a. der Jahreswachstumsbericht 2019, der Warnmechanismus-Bericht 2019, der Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2019 und eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2019. Im Jahreswachstumsbericht werden die allgemeinen wirtschafts- und sozialpolitischen Prioritäten für die EU dargelegt und den Mitgliedstaaten politische Leitlinien für das Folgejahr vorgegeben. Diese sollen als Orientierung für die nationalen Reformpläne für ein inklusives und nachhaltiges Wachstum dienen.
Das wirtschaftliche Wachstum hält an, ist aber weniger dynamisch als in den Vorjahren. Auf EU-Ebene müsse die Wirtschafts- und Währungsunion weiter gestärkt werden. Auf nationaler Ebene sei es dringend notwendig, die Wachstumsdynamik für die Bildung von Haushaltspuffern und den Schuldenabbau zu nutzen. Investitionen und Strukturreformen müssten sich noch stärker auf die Steigerung der Produktivität und des Wachstumspotenzials konzentrieren. Die Kommission will die Waren- und Dienstleistungsmärkte auf nationaler Ebene weiter reformieren und damit den Binnenmarkt stärken.
Weitere Erläuterungen und Links zu den Dokumenten des Herbstpakets finden Sie hier.
Europäische Cloud für offene Wissenschaft
Die Europäische Kommission hat in einem gemeinsamen Projekt mit den Mitgliedstaaten eine frei zugängliche Cloud zum grenzüberschreitenden Austausch und zur sicheren Archivierung von Forschungsdaten aller Disziplinen eingerichtet. Das Projekt wurde über das EU-Programm für Forschung und Innovation Horizont 2020 finanziert und soll das Potenzial von offenen Daten in der Forschung nutzen.
Zur Europäischen Cloud für offene Wissenschaft gelangen Sie hier.
Energie und Nachhaltigkeit
Verbindliche Ziele für Energieeffizienz und erneuerbare Energien für 2030
Nach den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Rat nahm das Europäische Parlament Mitte November die novellierte Richtlinie zur Energieeffizienz und die Neufassung der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen an. Diese Richtlinien enthalten die Zielvorgaben, dass bis 2030 die Energieeffizienz in der EU um 32,5 Prozent und der Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen auf mindestens 32 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs der EU ansteigen sollen. 2023 werden die beiden Vorgaben überprüft und eventuell erhöht. Beide Richtlinien sind Bestandteile des sogenannten Winterpakets „Saubere Energie für alle Europäer“, welches Ende November 2016 von der Kommission vorgestellt wurde.
Der Text der Richtlinie zur Energieeffizienz befindet sich hier. Der Text zur Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen befindet sich hier.
Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
Die Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie 2012/27/EU) setzt als Ziel, eine Energieeffizienz von 20 Prozent bis 2020 zu erreichen. Sie enthält auch verbindliche Maßnahmen für eine fortschreitende Verbesserung der Energieeffizienz für die Zeit nach 2020.
Die Europäische Kommission hat am 8.11.2018 ein Aufforderungsschreiben an Deutschland übersendet, weil die Energieeffizienzrichtlinie teilweise nicht ordnungsgemäß in nationales Recht um- oder durchgesetzt wurde. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Vorwürfe zu reagieren.
UN-Klimakonferenz COP 24 in Kattowitz
Die Conference of the Parties (COP 24) findet dieses Jahr vom 3.– 14.12.2018 in Kattowitz, Polen, statt. Im Fokus dieser Konferenz stehen die Umsetzungsleitlinien des Pariser Klimaschutzabkommens, auf welches sich 195 Staaten im Laufe der COP 21 (Dezember 2015, Paris) verbindlich geeinigt hatten. Das Abkommen hat zum Ziel, die Erderwärmung auf unter 2 Grad Celsius zu begrenzen, bzw. zu versuchen, einen Temperaturanstieg von maximal 1,5 Grad Celsius zu erreichen. Die Verabschiedung der Leitlinien ist die Basis, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Sie fördern die Umsetzung praktischer Maßnahmen, Anpassungen an die Auswirkungen des Klimawandels und ehrgeizige Emissionsminderungen.
EU-Klimakommissar Miguel Arias Cañete und Elisabeth Köstinger, Ministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus in Österreich, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, werden die EU in Kattowitz vertreten. Außerdem werden EU-Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič, EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc und EU- Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie und Unternehmertum Elżbieta Bieńkowska an den Veranstaltungen teilnehmen.
Architektur, Stadtentwicklung und Baukultur
Arbeitsplan für Kultur 2019 – 2022: Annahme im Rat
Der EU-Kultur- und Medienministerrat hat am 27.11.2018 in Brüssel einstimmig den EU-Arbeitsplan für Kultur 2019 – 2022 verabschiedet. Auf politischer Ebene war Deutschland durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Frau Staatsministerin Monika Grütters, vertreten. Der Arbeitsplan für Kultur legt Prioritäten und konkrete Maßnahmen für die Entwicklungen der Kulturpolitik in den nächsten Jahren fest. Er hat eine soziale, wirtschaftliche und außenpolitische Dimension und behält die bewährte offene Methode der Koordinierung bei.
Eine der fünf Prioritäten des Arbeitsplans ist der Bereich „Nachhaltigkeit im Bereich des kulturellen Erbes“. Hier soll an das Europäische Kulturerbejahr 2018 angeknüpft werden und der vor Ende des Jahres angekündigte Aktionsplan der Kommission für Kulturerbe berücksichtigt werden. Es sind konkrete Vorhaben zu den Themen „Qualitätsgrundsätze für Interventionen im Kulturerbe“ und „Hochwertige Architektur und gebaute Umwelt für alle“ angekündigt. Der Arbeitsplan verweist hier auf die Erklärung von Davos zur Baukultur und nennt die Möglichkeit einer Entschließung des Rates zu diesem Thema. Der Austausch von Erfahrungen und Erfolgsgeschichten soll gefördert werden. Ferner sollen Synergien mit den Strukturfonds, der EU–Städteagenda und ihrer neuen Partnerschaft für Kultur und Kulturerbe sowie mit der UN–Agenda 2030 und dem OECD–Projekt für von der Kultur ausgehende regionale Produktivität und von der Kultur ausgehendes Wohlbefinden hergestellt werden.
Den Arbeitsplan für Kultur 2019 – 2022 finden Sie hier.
Verbände: Architects´ Council of Europe (ACEACE Architects’ Council of Europe Conseil des Architectes d’Europe)
Konferenz des Architects‘ Council of Europe zum Thema angepasste Umnutzung von Kulturerbestätten und Wandel des gebauten Erbes
Am 23.11.2018 fand in der diesjährigen Europäischen Kulturhauptstadt Leeuwarden in den Niederlanden eine Konferenz des Architects‘ Council of Europe (ACE) zum Thema angepasste Umnutzung und Wandel des gebauten Erbes (Adaptive Re-Use and Transition of the Built Heritage) statt. Architekten, Vertreter des Kulturerbesektors und der Europäischen Kommission diskutierten über innovative Praxisbeispiele für gelungene Umnutzungen von industriellem, religiösem und militärischem Erbe in Europa. Zum Abschluss der Konferenz wurde eine Erklärung verabschiedet. Unterzeichnende Organisationen sind der ACE, das Netzwerk „EFFORTS – European Federation of Fortified Sites“, Europa Nostra sowie „FRH – Future für Religious Heritage“, das europäische Netzwerk von religiösen Kulturerbestätten. Der Text hält fest, dass durch intelligente Modernisierung und Nutzungsänderung neue soziale und wirtschaftliche Entwicklungen in Städten und Regionen gefördert werden können. Die Erklärung knüpft inhaltlich an die Davos-Erklärung zur Baukultur von Januar 2018 an und unterstreicht die Bedeutung der Qualität bei den Prozessen der Umwandlung. Die Erklärung von Leeuwarden soll als europäisches Referenzdokument zur Bedeutung des europäischen Kulturerbes und für Qualitätskriterien zu dessen Erhalt dienen. Am Folgetag fand die reguläre Herbstgeneralversammlung des ACE statt.
Die Erklärung von Leeuwarden können Sie hier herunterladen. Das Programm der Konferenz finden Sie hier.
ACE-Generalversammlung in Leeuwarden
Die halbjährliche Generalversammlung des Architects‘ Council of Europe (ACE) fand am Folgetag der Konferenz zum Kulturerbe ebenfalls in Leeuwarden statt. Deutscher Delegationsleiter ist BAK-Vizepräsident Prof. Ralf Niebergall. Ferner waren Ruth Schagemann, ACE-Vorstandsmitglied, Dr. Tillman Prinz und Brigitta Bartsch vertreten. Im Mittelpunkt standen die Themen Baukultur, Binnenmarkt/Dienstleistungspaket sowie die Vorbereitung von Positionen für die Europawahlen im kommenden Jahr.
Es wurde über die Erstellung einer Ratsentschließung zur Baukultur diskutiert, die auf eine spanische Initiative in Folge der Davos-Erklärung zur Baukultur vom Januar 2018 zurückgeht. Der ACE ist mit der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission zu diesem Thema im ständigen Gespräch. Ferner wurde über das vom ACE vorbereitete neue Manifesto mit Positionen des Berufsstands informiert, das an die neuen Abgeordneten des Europäischen Parlaments nach der Wahl im Mai verteilt werden soll. Auch der Brexit ist ein wichtiges Thema im ACE. Ziel ist, die automatische Berufsanerkennung von Architekten in der EU und UKVK Vereinigtes Königreich weiterhin zu gewährleisten. Der ACE hat dazu Gespräche mit der den Austritt verhandelnden „Taskforce 50“ geführt. Des Weiteren wurde das Budget für das kommende Jahr angenommen.
Dies ist der letzte Bericht aus Brüssel in diesem Jahr. Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern eine schöne Adventszeit, fröhliche Weihnachten und ein glückliches und gesundes neues Jahr!
Das BAK-Büro Brüssel mit allen Mitarbeiterinnen