Planung bleibt wertvoll! Positionen UND Informationen zur HOAI

Nach dem Urteil des EuGH am 4.7.2019

19.9.2019: Mit dem am 4. Juli 2019 ergangenen Urteil hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGHEuGH Europäischer Gerichtshof) entschieden, dass die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIHOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geregelten verbindlichen Mindest- und Höchstsätze gegen Europarecht verstoßen. Der Luxemburger Richterspruch beendet ein seit dem Jahr 2015 andauerndes Vertragsverletzungsverfahren der EUEU Europäische Union-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland. Für Architekten und Ingenieure sowie ihre Auftraggeber stellt die Entscheidung einen Paradigmenwechsel dar, auch wenn derzeit Gerichte und Rechtsgelehrte streiten, ob und zwischen wem die Mindest- und Höchstsätze der HOAI bis zu einer Änderung der Rechtslage in Deutschland weiterhin gelten oder nicht.

Welche Auswirkungen wird das Urteil für die Qualität unserer gebauten Umwelt, für die Baukultur haben? Welche konkreten Praxisfolgen sind zu erwarten? Das Urteil des EuGH bedeutet nicht, wie vielfach behauptet wurde, das Ende der HOAI. Die Rechtsverordnung gilt weiterhin und kann als Vertragsgrundlage zwischen den Parteien vertraglich vereinbart werden. Der Richterspruch hat lediglich die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI für unzulässig erklärt. Dabei hat er die grundsätzliche Eignung der verbindlichen Mindestsätze zur Qualitätssicherung durchaus anerkannt. Dies allein kann aber nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichen, wenn Planungsleistungen auch Personen erbringen dürfen, die nicht die erforderlichen Qualifikationen nachgewiesen haben.

Lesen Sie in der folgenden Broschüre Antworten zu aktuellen Fragen rund um die Honorarordnung und wie es jetzt weitergehen sollte. Kammern und Verbände der planenden Berufe fordern in Bezug auf die Urteilsbegründung des EuGH eine stärkere Verknüpfung von Planung und Qualifikationen, um die qualitätssichernden und verbraucherschützenden Elemente von Planungsleistungen zu stärken.


Gesamte Publikation:


Aktuelle BAKBAK Bundesarchitektenkammer Meldungen:

  1. zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz: „Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus(Gebäudetyp-E-Gesetz)“

    Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer

    zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz: „Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus(Gebäudetyp-E-Gesetz)“

    Wir begrüßen den vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich.
    Er ist aus unserer Sicht geeignet, das Ziel einfacheren, kostengünstigeren, innovativeren und damit auch klimafreundlicheren Planens und Bauens erreichen zu können.
    Der Entwurf greift die wesentlichen Problembereiche auf, die im Bereich des Zivilrechts das Erreichen dieses Ziels bislang verhindert haben, und schlägt wegweisende, dabei aber ausgewogene und grundsätzlich hilfreiche Abhilfemaßnahmen vor.

  2. Bundes­register Nachhaltigkeit geht demnächst an den Start | © 4S Design
    © 4S Design

    Eintragung als Nachhaltigkeitskoordinator*in

    Bundes­register Nachhaltigkeit geht demnächst an den Start

    Die klimage­rech­te Trans­for­ma­ti­on im Bauwesen erfordert qualifizierte Fachkräfte. Dafür schaf­fen die Bundes­architekten­kammer und die Bundes­ingenieur­kammer das Bundes­register Nachhaltigkeit. Die Eintragung als qualifizierte*r Nachhaltigkeitskoordinator*in im Bundes­register Nachhaltigkeit ist ausschließlich Mitgliedern der Architekten- und Ingenieurkammern vorbehalten. Auf einer kompakten Vorab-Website finden sich bereits jetzt erste In­for­ma­tio­nen zum Bundes­register Nachhaltigkeit zur Orientierung und Einordnung.

  3. BAK-Stellungnahme zur Novellierung von BauGB und BauNVO | © Foto von Markus Spiske auf Unsplash
    © Foto von Markus Spiske auf Unsplash

    BAK-Stellungnahme zur Novellierung von BauGB und BauNVO

    Das BMWSB hat den Entwurf für die große Novelle des Baugesetzbuchs veröffentlicht und dabei erfreulicherweise die Neue Leipzig-Charta herangezogen. Die BAK hat am 16.8.2024 gegenüber dem BMWSB Stellung genommen. Sie können die Stellungnahme und weitere Informationen hier abrufen.


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