Die Ausbreitung der Corona Pandemie stellt die Architektur- und Planungsbüros vor große Herausforderungen. Wirtschaftliche Auswirkungen resultieren aus Stornierungen und Verschiebungen von Aufträgen und Projekten, verzögerten Prozessen in der Bauverwaltung bis hin zu Insolvenzen von Geschäftspartnern. Auch verzögerte Lieferketten sowie Krankmeldungen und Quarantänen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern belasten die Büros.
Die Bundesarchitektenkammer und die Länderkammern stellen Ihnen in dieser schwierigen Situation alle relevanten Informationen zur Verfügung und beraten Sie hinsichtlich möglicher Unterstützungsleistungen.
Wichtige Schritte bei finanziellen Engpässen
Wir haben für Sie die wichtigsten ersten Schritte bei finanziellen Engpässen zusammengefasst:
- Hausbank kontaktieren für notwendige Überbrückungsfinanzierungen: Über Ihre Hausbank können Sie auch die Bundeshilfen (Liquiditätshilfen, vergünstigte Kredite) der KfWKfW Kreditanstalt für Wiederaufbau oder Landeshilfen ihrer Landesförderbank beantragen.
- Bürgschaftsbank kontaktieren: Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes besichert werden. Der KfW-Schnellkreidt komtm sogar ohne Sicherheiten aus.
- Kurzarbeit beantragen: Wenn Ihr Büro aufgrund der Covid-19COVID-19 Corona Virus Disease 2019-Pandemie Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier.
- Durch die Krise bedingte Schäden dokumentieren: Erstellen Sie eine Übersicht mit Ihrer Schätzung des durch die Pandemie entstandenen Schadens und der Umsatzausfälle.
- Steuerstundung verhandeln: Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt, ob eine Absenkung von Steuervorauszahlungen, von Steuerstundungen oder Verlustverrechnungen möglich ist.
- Liquiditätshilfen prüfen: Prüfen Sie, ob vom Bund oder in Ihrem Bundesland Corona-bedingt nicht rückzahlbare Zuschüsse oder Liquiditätshilfen (rückzahlbare Kredite) gewährt werden.
Gesetzespakete und Koalitionsbeschlüsse zur COVID-19 Pandemie
Wegen der Coronakrise wurde am 25.3.2020 ein umfassendes Gesetzespaket vom Bundestag beschlossen.
Wir haben die wichtigsten wirtschaftliche Maßnahmen (Nachtragshaushalt, Wirtschaftshilfen etc.), die (auch) Planerinnen und Planer betreffen, für Sie zusammen gestellt:
Regelungen für Planerinnen und Planer Herunterladen
Im Gesetzespaket sind auch rechtliche Regelungen enthalten. Darüber informieren wir Sie hier: