Um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus einzudämmen, haben die Bundesländer ergänzend zum Bund Programme eingerichtet, um Selbständige unbürokratisch zu unterstützen.
Die Programme der Bundesländer richten sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Selbständige, Freiberufler und Start-ups, die durch die Coronakrise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.
Dabei werden je nach Bundesland und abhängig von der Unternehmensgröße „unbürokratisch und schnell“ Zuschüsse zu Betriebskosten und Lebenshaltungskosten, ergänzende Tilgungszuschüsse zu den KfWKfW Kreditanstalt für Wiederaufbau-Krediten und spezifische Branchenförderungen gewährt.
Voraussetzung für die Programme ist in der Regel, dass ein Zuschuss für die Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz in der Corona-Krise erforderlich ist. Zudem müssen Hilfsprogramme des Bundes oder andere zur Verfügung stehende Unterstützungen in Anspruch genommen bzw. beantragt werden. Eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage kann mit einem erheblichen Honorarrückgang im Vergleich zum Vorjahr oder vergangener Monate belegt werden.
Die Zuschüsse der Bundesländer sind in der Regel bei den jeweiligen Landesförderinstituten zu beantragen.
Detailhinweise und Antragsformulare finden sich online bei den Bundesländern und ihren Förderbanken
- Baden-Württemberg / L-Bank Baden-Württemberg
- Bayern / LfA Förderbank Bayern
- Berlin / Investitionsbank Berlin
- Brandenburg / Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Bremen / BAB Bremer Aufbau-Bank
- Hamburg / IFB Hamburg
- Hessen / Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI Bank) Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern / Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen / N-Bank Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen / NRW-Bank
- Rheinland-Pfalz / Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- Saarland / Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
- Sachsen / Sächsische Aufbaubank
- Sachsen-Anhalt / Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein / Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Thüringen / Thüringer Aufbaubank
Erkundigen Sie sich über die Details zu möglichen Unterstützungsleistungen auf Länderebene auch bei der Architektenkammer in Ihrem Bundesland.