Die Corona-Pandemie erfasst auch die Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerben und Ausschreibungen.
Wettbewerbe und Ausschreibungen
Die nachfolgenden Hinweise versuchen, zu den wichtigsten Fragen zu Wettbewerben und Ausschreibungen Stellung zu nehmen. Es ist zu betonen, dass eine derartige Pandemie beispiellos ist, weshalb auch daraus folgende rechtliche Probleme bislang in Gerichtsentscheidungen und Kommentaren nicht konkret behandelt werden.
Abgabetermine bei RPWRPW Richtlinien für Planungswettbewerbe-Wettbewerben
Die dynamische Entwicklung in der Corona-Pandemie stellt viele Architekturbüros vor die Frage, ob sich die intensive Befassung mit einer Planungssaufgabe insbesondere bei einem RPW-Wettbewerb lohnt, wenn möglicherweise wegen Quarantäne oder gar Infizierungen von Mitarbeitern Abgabefristen oder gewohnte Qualitätsstandards nicht gehalten werden können.
Die Bundesarchitektenkammer hat Hinweise zu Abgabeterminen bei RPW-Wettbewerben während der Corona-Pandemie am Beispiel Baden-Württembergs zusammen gestellt:
Preisgerichtssitzungen bei RPW-Wettbewerben
Auch bei RPW-Wettbewerben dürfen keine gesundheitlichen Risiken eingegangen werden. Da sich insbesondere bei Preisgerichtssitzungen Fragen des Gesundheitsschutzes stellen können, finden Sie hier Hinweise von Länderarchitektenkammern zum Umgang mit Preisgerichtssitzungen in Zeiten der Corona-Pandemie:
- Architektenkammer Baden-Württemberg
- Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
- Bayerische Architektenkammer (dort Nr. 12)
Informationen, Erlasse und Hinweise der Bundesregierung
- Erlass des BMWSB vom 1.3.2022 zur Aufhebung der Coronaerlasse
- Erlass des BMI zum Umgang mit COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes vom 17.6.2020 mit Formblatt zur Erstattung von COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten
- Rundschreiben des BMI und Geschäftsbereich zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen vom 20.4.2020 mit der Anlage Erlass vom 20.4.2020 zur befristeten Anhebung der Wertgrenze zur Durchführung der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb, § 8 Abs. 4 Nr. 17 UVgOUVgO Unterschwellenvergabeordnung (Seiten 4 bis 6)
- Erlass des BMI vom 27.3.2020 mit den Anlagen Rundschreiben des BMWiBMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 19.3.2020 (Seiten 5 bis 11) und bei neuen Vergabeverfahren den Ausschreibungsunterlagen beizufügende „Hinweise für den Umgang mit Bauablaufstörungen“ (Seiten 12 bis 13)
- Rundschreiben des BMWi zur vereinfachten Beschaffung vom 19.3.2020