7. Wie verhält es sich mit der Verfügbarkeit von Daten, Datenschutz und Urheberrecht?

Wesentliche Basis für die Nutzung von KIKI Künstliche Intelligenz ist die Verfügbarkeit von Daten. Diese sind im Bauwesen, insbesondere im Planungsbereich, noch ungenügend öffentlich verfügbar. Die Planerschaft muss daher in Kooperation mit der öffentlichen Hand bzw. den datenhaltenden Institutionen darüber entscheiden, wie ausreichend Daten verfügbar gemacht werden können und wem diese zu welchen Bedingungen zur Verfügung stehen. Wichtig sind hier offene Datenschnittstellen über die verwendeten Softwaretools. Im Rahmen des digitalen Baugenehmigungsverfahrens könnten ebenfalls strukturierte Daten bereitgestellt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Qualität der Daten. Wie mittlerweile bekannt ist, können existierende Daten auch Verzerrungen aufweisen. KI-genierte Inhalte reproduzieren nicht selten Stereotype, Vorurteile und Diskriminierungen, die bei der Datensammlung bzw. beim Datentraining eingeflossen sind. Daher sind Verantwortung, Sensibilität, kritische Auseinandersetzung sowie fachliche Kompetenz beim Umgang mit den durch KI erzeugten Resultaten dringend erforderlich.

Darüber hinaus müssen Fragen nach dem Urheberrecht bei Entwürfen, die mit Hilfe von KI-Werkzeugen generiert werden, je nach verwendeter KI-Engine, Softwarenutzungsvereinbarungen und individuellen Anwendungsfällen geklärt werden. Die Problematik des Urheberrechtsschutzes im KI-Kontext erhält derzeit politisch immer mehr Aufmerksamkeit, etwa im AI Act auf EUEU Europäische Union-Ebene. Die Architektenkammern setzen sich hier auf nationaler wie europäischer Ebene für eine Klärung im Sinne der Architektenschaft ein.

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