Im Jahr 2020 bekräftigte die EUEU Europäische Union-Kommission ihre Verpflichtung, die Ziele des Pariser Klimaabkommens bis 2030 zu erreichen, und setzte sich darüber hinaus das Ziel, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Dieses verstärkte Engagement spiegelt sich im europäischen Green Deal wider. Das umfassende Maßnahmenpaket enthält verschiedene Instrumente, die darauf abzielen, Europa in eine nachhaltige und klimaneutrale Gesellschaft zu verwandeln. Um dies zu erreichen, sind in Zukunft vermehrt nachhaltige Investitionen erforderlich. Dabei soll die Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) helfen, die darauf abzielt, Kapitalströme in nachhaltige Bahnen zu lenken und Nachhaltigkeit als Bestandteil des Risikomanagements zu etablieren. Sie richtet sich zunächst an Finanz- und Kapitalmarktteilnehmer.
In den letzten Jahren haben Investitionen, welche die Adjektive „grün“ oder „nachhaltig“ im Namen tragen, deutlich zugenommen. Bis vor kurzem gab es jedoch keine Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Nachhaltigkeit wirtschaftlicher Aktivitäten. Die Taxonomie-Verordnung zielt darauf ab, Wirtschaftstätigkeiten im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit zu klassifizieren, und wird eine der wichtigsten Triebkräfte auf dem Weg zu einem klimaneutralen Kontinent bis 2050 sein. Sie unterstützt die alltägliche Arbeit von Architektinnen und Architekten unter ökonomischen Gesichtspunkten. Architekten und Bauherren werden zusammengebracht. Durch die Investitionslücke und die EU-Verordnung über nachhaltige Finanzierung werden sie dazu angehalten, dafür zu sorgen, dass die Projekte belastbar sind und die Risiken minimiert werden, um Zugang zu grüner Finanzierung zu erhalten. Verantwortung liegt auf beiden Seiten.
Infolgedessen dürfte die Nachfrage nach taxonomiefähigen Anlagen steigen. Da der Bau- und Immobiliensektor mit einem Anteil von rund 40% des weltweiten Energieverbrauchs entscheidend für den Übergang zu einer erfolgreichen CO2-armen Wirtschaft ist, soll dementsprechend die europäische Wirtschaft insbesondere hinsichtlich des EU Green Deal auf die ökologischen Herausforderungen eingehen und sich in eine moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft verwandeln. Aus diesem Grund soll die europäische Strategie für nachhaltige Finanzen nachhaltige Investitionen steigern, um Unternehmen den Zugang zu grünen Finanzierungsmöglichkeiten zu bieten.
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer:
Die EU-Taxonomie spielt eine Schlüsselrolle für das nachhaltige Bauen. Durch die gezielte Lenkung von Kapital in nachhaltige Projekte wird es Architektinnen und Ingenieurinnen erleichtert, in der Beratung mit Bauherren resiliente und nachhaltige Konzepte umzusetzen. Die Taxonomie berücksichtigt außerdem den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes – von der Planung über die Konstruktion bis zur Nutzung und späteren Entsorgung. Architektinnen und Architekten sind die Experten, um alle Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen, die für Bauprojekte von Bedeutung sind. Das Wissen über nachhaltige Konzepte und Lösungen wird immer mehr zum Wettbewerbsvorteil
Um Architektinnen und Ingenieurinnen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen, haben die Bundesarchitektenkammer und der Verband Beratender Ingenieure VBI einen praxisorientierten Leitfaden erstellt. Dieser bietet eine klare Übersicht über die neuen Vorgaben, gibt hilfreiche Tipps für die Praxis und zeigt auf, wie nachhaltige Projekte erfolgreich umgesetzt werden können und wie Planungsbüros ihre Bauherren, die der Berichterstattungspflicht unterliegen, kompetent beraten können.