Die Bundesarchitektenkammer (BAKBAK Bundesarchitektenkammer) ist der Ansicht, dass das Thema Sanierung, Um- und Weiternutzung von Bestandsgebäuden gegenüber dem Thema Neubauten verstärkt in den Fokus rücken sollte, da es hier für den Klimaschutz großes noch zu mobilisierendes Potenzial für Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und den Einsatz erneuerbarer Energien gibt. Es ist folgerichtig, mit der EPBDEPBD Energy Performance of Buildings Directive darauf abzuzielen, die Sanierungsraten und –tiefen in den Mitgliedstaaten zu steigern.
Zu beachten ist jedoch, dass die präzise Beschreibung der Ziele mit Kenngrößen im Vordergrund stehen sollte. Die BAK hält es auch weiterhin für richtig, dass die EPBD keine einheitlichen Werkzeuge wie bestimmte Technologien oder Bauweisen vorschreibt. Dadurch werden auch künftig Innovationen und die nötige Flexibilität ermöglicht, um auf die dynamischen Veränderungen einzugehen. Begleitend zur EPBD hält die BAK auch einen Austausch guter Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten für sinnvoll, um beispielhaft neue Ideen aufzuzeigen.
BAK-Beitrag zur Vorabkonsultation der Europäischen Kommission zum Fahrplan zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), März 2021