Seit 31.12.2020 ist das Vereinigte Königreich (VKVK Vereinigtes Königreich) nicht mehr Mitglied in der EUEU Europäische Union, das heißt nicht mehr Teil des Binnenmarktes und der Zollunion. Seit Januar wird ein Handels- und Kooperationsabkommen mit Bestimmungen zu Handel und Dienstleistungen, digitalem Handel, öffentlicher Beschaffung, Energie und Klima, Datenschutz etc. angewendet. Die Regeln über die Freizügigkeit, die EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG und die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gelten nun nicht mehr für das VK. Das bedeutet, dass Dienstleistungen nun nicht mehr ohne weiteres erbracht werden können und die Regelungen über die automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen keine Anwendung mehr finden, da das VK nun Drittstaat ist. Der Architects’ Council of Europe (ACEACE Architects’ Council of Europe Conseil des Architectes d’Europe) und das Architects’ Registration Board im VK (ARBARB Architects’ Registration Board) beraten in einer gemeinsamen Taskforce zurzeit über die zukünftige Ausgestaltung der Beziehung und eine Vereinbarung über die Berufsanerkennung nach dem Vorbild des Abkommens mit der kanadischen Organisation Canadian Architectural Licensing Authorities/CALA, die in das Handelsabkommen integriert werden könnte.