Generalversammlung
Die Generalversammlung der UIAUIA Union Internationale des Architectes International Union of Architects tritt als Legislativorgan alle drei Jahre zusammen. Vertreten sind alle nationalen Sektionen, die – je nach Mitgliederstärke – bis zu elf Delegierte entsenden können. Zu den Aufgaben der Generalversammlung gehören:
- Entscheidungen in Satzungsangelegenheiten sowie über Politik der UIA und deren Arbeitsprogramme
- Überwachung der Einhaltung von Statuten und Verbandsordnung
- Wahl des Rates und des Präsidiums
- Entscheidung über Zulassung oder Ausschluss von nationalen Sektionen
- Kontrolle der Umsetzung von Beschlüssen
- Verabschiedung des Budgets
- Festlegung der Beitragshöhe der nationalen Sektion
Vorstand und Rat
Der Vorstand/Rat ist das oberste ausführende Organ der UIA. Er tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Ihm gehören je vier Vertretern der fünf UIA-Regionen sowie acht Mitglieder des Präsidiums (inklusive ehemaligem Präsidenten) an. Zu den Vorstandsaufgaben zählen:
- Genehmigung der Rechenschaftsberichte, des jährlichen Programms und des Budgets
- Möglichkeit der Erstellung zeitlich notwendiger Maßnahmen, die keiner außerordentlichen Generalversammlung bedürfen (diese müssen jedoch nachträglich von der Generalsversammlung bestätigt werden)
Präsidium und Generalsekretariat
Das Präsidium wird als ausführendes Organ von der Generalversammlung gewählt. Es trifft sich je nach Bedarf zwischen den Ratsversammlungen und berät und verhandelt alle Fragen, die nicht ausschließlich in den Geschäftsbereich des Rates oder der Generalversammlung fallen. Ihm gehören neben dem Präsidenten, dem Generalsekretär, dem Schatzmeister auch die fünf für ihre Regionen verantwortlich handelnden Vizepräsidenten an.
Das Generalsekretariat hat den Anordnungen des Generalsekretärs zu folgen; ihm obliegen Leitung und Verwaltung der UIA, die Kontaktpflege zu anderen nationalen Sektionen und die Koordinierung verschiedener Aktivitäten.
Arbeitsprogramme und Kommissionen
Die Behandlung architekturinhaltlicher und berufspolitischer Fragen steht im Vordergrund der Arbeit der UIA. Arbeitsprogramme und –kommissionen sind Foren zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit und dienen dem regelmäßigen Erfahrungs- und Meinungsaustauch. Die Ergebnisse der Sitzungen werden in den Publikationen der UIA veröffentlicht. Mitglieder der Arbeitsprogramme werden von den nationalen Sektionen delegiert; ihre Mitgliederzahl ist nicht begrenzt. Jedes Arbeitsprogramm wird von einem Direktor geleitet, der dafür die materielle und organisatorische Unterstützung seiner nationalen Sektion haben muss. Er verantwortet sich gegenüber dem Generalsekretär.
Eine große Anzahl der Arbeitsprogramme arbeitet weltweit, während einige nur auf eine Region begrenzt sind. Es gibt aber auch Arbeitsprogramme, die aufgrund ihrer spezifischen Bedeutung in mehreren Regionen eigenständig tätig sind.