Der Nationale Gebäuderenovierungsplan (NBRP) ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in Deutschland. Er entwickelt die bisherigen langfristigen Renovierungsstrategien weiter und beschreibt, wie der Gebäudebestand schrittweise energetisch verbessert und klimazielgerecht weiterentwickelt werden soll.
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verpflichtet die Mitgliedstaaten, einen Nationalen Gebäuderenovierungsplan (NBRP) vorzulegen. Er entwickelt die bisherigen langfristige Renovierungsstrategie der Bundesrepublik (LTRS) weiter und löst sie gemäß der neuen europäischen Vorgaben ab.
Der NBRP beschreibt, wie der Wohn- und Nichtwohngebäudebestand schrittweise energetisch verbessert und im Sinne der Klimaziele weiterentwickelt werden soll. Er umfasst unter anderem Daten zum Gebäudebestand, Zielpfade und Meilensteine, Strategien und Maßnahmen, Aussagen zu Investitionsbedarf und Finanzierung sowie Vorgaben und Grundlagen zu Nullemissionsgebäuden, Mindestanforderungen für Nichtwohngebäude und zum Renovierungspfad für Wohngebäude.
Im Gegensatz zur bisherigen Strategie ist der NBRP ein überprüfbarer Umsetzungsplan mit konkreten Metriken und muss:
- Quantifizierte Ziele mit Meilensteinen für 2030, 2035, 2040 und 2050 enthalten
- Eine nationale Sanierungstrajektorie für Wohngebäude festlegen (Artikel 9 Absatz 2)
- Die schlechtesten 43 Prozent des Wohngebäudebestands explizit adressieren
- Finanzierungsinstrumente und Förderprogramme zur Umsetzung benennen
- Alle fünf Jahre aktualisiert und der EUEU Europäische Union-Kommission vorgelegt werden
- Einer öffentlichen Konsultation unterzogen werden, bevor der Entwurf eingereicht wird
Für die Bundesarchitektenkammer (BAKBAK Bundesarchitektenkammer) ist der NBRP relevant, weil er zentrale Rahmenbedingungen für die künftige Sanierungspraxis im Gebäudebestand berührt: Förderung, Beratung, Gebäudedaten, Nachweisverfahren, Quartiersansätze, Ressourcenschonung, Lebenszyklusbetrachtung und die Rolle qualifizierter Planung. Entscheidend ist, dass aus europäischen und nationalen Zielpfaden am konkreten Gebäude tragfähige, finanzierbare, genehmigungsfähige und baukulturell verantwortbare Sanierungsentscheidungen werden.
Die BAK hat zum Entwurf des Nationalen Gebäuderenovierungsplans Stellung genommen.