Update vom 21.4.2022
Neubauförderung seit 21.4. nur noch mit Nachhaltigkeitszertifizierung
Eigentlich sollte ab dem 20.04.2022 wieder die Neubauförderung „Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 (EH/EG40)“ für Wohn- und Nichtwohngebäude bei der KfWKfW Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen werden. Das dafür bereitgestellte Budget von 1 Milliarde Euro war allerdings innerhalb von Stunden schon aufgebraucht. Ab dem 21.04.2022 startete daher sogleich die zweite Phase der Neubauförderung mit dem Programm EH/EG40-Nachhaltigkeit. Damit werden Neubauten nur noch gefördert, wenn sie zusätzlich zu den Anforderungen der Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Stufe 40 auch den Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) entsprechen. Dieses Programm soll bis zum 31.12.2022 ohne Deckelung der Fördersumme bestehen.
Das QNG ist als staatliches Siegel bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEGBEG Bundesförderung für effiziente Gebäude-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“) und seit April 2022 für die Neubauförderung verpflichtend. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit in Höhe von 12,5 Prozent der Kosten. Die Höchstgrenze beträgt 150.000 Euro pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und 30 Millionen Euro bei Nichtwohngebäuden.
Ab Januar 2023 soll dann ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ das Programm EH/EG40-Nachhaltigkeit ablösen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird derzeit noch erarbeitet.
Förderinteressierte mit Fragen zum Förderverfahren (z.B. zur Antragstellung, Fördervoraussetzungen, Förderhöhen etc.) können die hierfür zuständige KfW unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9007 kontaktieren.
Weiterführende Informationen zur Bundesförderung
Weiterführende Informationen zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Update vom 17.2.2022
KfW-Sanierungsförderung wird ab 22.2. wieder unverändert aufgenommen
Seit dem 22.2. können wieder Anträge auf KfW-Zuschüsse für energieeffizientes Sanieren gestellt werden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags gab am 16.2. zusätzlich 9,5 Milliarden Euro frei und ermöglicht damit die Wiederaufnahme der am 24.1. vorläufig gestoppten Sanierungsförderung.
Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer informiert:
Wie es nach dem plötzlichen Förderstopp am 24.1.22 mit der BEG weitergehen soll
Am 24.1.2022 beschloss der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Förderstopp mit sofortiger Wirkung für die KfW-Programme. Begründet wurde dieser überraschende Schritt mit dem extremen Anstieg von Förderanträgen für EH55-Neubauten, nachdem im November 2021 die Einstellung dieser Förderung angekündigt wurde. Durch den Anstieg waren die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die KfW-Gebäudeförderung zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Milliarden Euro bereits im Januar 2022 ausgeschöpft.
Der Förderstopp hat zu großen Irritationen und viel Kritik geführt.
Pressemitteilung zum sofortigen Programmstopp der Förderprogramme bei der KfW
Definitiv eingestellt wird die Neubauförderung für das Effizienzhaus/ Effizienzgebäude 55, die ohnehin zum 31.1.2022 ausgelaufen wäre. Die anderen KfW-Programme der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) bleiben für 2022 weitgehend bestehen. Für 2023 plant die Bundesregierung eine Neuausrichtung der Gebäudeförderung.
- Bearbeitung aller bis zum 24. Januar eingegangenen KfW-Förderanträge
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Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), der Finanzen (BMF) sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben sich darauf verständigt, dass alle förderfähigen Anträge, die bis zum Antragsstopp am 24. Januar 2022 bei der KfW eingegangen sind, noch bearbeitet werden. Dies umschließt Anträge für energetische Einzelmaßnahmen, energetische Komplettsanierungen und Neubauten auf Effizienzhaus- / Effizienzgebäude-Niveau (BEG EM, BEG WG, BEG NWG). Die rechtzeitig eingegangenen Anträge werden von der KfW noch nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und bei festgestellter Förderfähigkeit genehmigt.
- Unveränderte Wiederaufnahme der Sanierungsförderung
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Das KfW-Programm zur energetischen Gebäudesanierung wird am 22. Februar 2022 mit zunächst unveränderten Förderbedingungen wieder aufgenommen. Es wurde jedoch bereits angekündigt, dass noch im Laufe des Jahres 2022 eine Überarbeitung erfolgen soll, da für 2023 eine Neuausrichtung der gesamten Gebäudeförderung geplant ist.
- EH40-Neubauförderung nur noch mit Nachhaltigkeitszertifizierung
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Seit dem 21.4. werden Neubauten nur noch gefördert, wenn sie neben den Anforderungen an die EH/EG-Stufe 40 auch den Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Bauen (QNB) entsprechen. Das Programm gilt ohne Deckelung der Fördersumme bis zum 31. Dezember 2022. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit in Höhe von 12,5 Prozent der Kosten. Die Höchstgrenze beträgt 150.000 Euro pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und 30 Millionen Euro bei Nichtwohngebäuden.
- Neuausrichtung der Neubauförderung
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Ab 2023 soll die Neubauförderung wie im Koalitionsvertrag vereinbart überarbeitet und eng am konkreten CO2-Ausstoß ausgerichtet werden. Ziel ist laut Bundesregierung eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude. Es wird ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ als Nachfolge der EH55- und EH40-Förderung aufgelegt. Für die Sanierungsförderung soll die BEG schon im Laufe des Jahres 2022 überarbeitet werden.
- Neues Förderprogramm für den sozialen Wohnungsbau
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Für den sozialen Wohnungsbau soll gemeinsam mit den Ländern unter der Federführung des BMWSB ein Programm außerhalb der KfW-Förderung aufgelegt werden.
Stand Nov. 2021
Start der BEG und bisherige Aktualisierungen
Die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFABAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme wurden Anfang 2021 neu geordnet, gebündelt und übersichtlicher gestaltet. Dazu wurden die bestehenden Förderprogramme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Die bislang zehn Teilprogramme werden jetzt in drei Teilprogrammen gebündelt: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.
Mit der Durchführung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWiBMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) die Förderinstitute KfW und BAFA beauftragt. Zunächst startete die BEG ab 1.1.2021 mit der Vergabe der Zuschüsse für alle Einzelmaßnahmen durch das BAFA. Ab 1.7.2021 folgten dann die Kreditvariante der Einzelmaßnahmenförderung sowie die systemische Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude durch die KfW.
Zum 21.10.2021 wurden die drei BEG-Richtlinien für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen erneut geändert, um sie kohärent zu den Regelungen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zu fassen. Insbesondere im Bereich Wärme- und Gebäudenetze sowie Anrechnung von Abwärme in der EE-Klasse erfolgten Änderungen.
- Neuerungen bei Einzelmaßnahmen
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Änderung der Definition eines „Gebäudenetzes“: In der BEG werden nun nicht mehr nur Netze mit Gebäuden des gleichen Eigentümers gefördert, sondern unabhängig von den Eigentümerverhältnissen Netze von bis zu 16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und bis zu 100 Wohneinheiten. Größere Netze können in der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) gefördert werden.
Bei den technischen Mindestanforderungen an ein Gebäudenetz wird unvermeidbare Abwärme den erneuerbaren Energien gleichgestellt; gleichzeitig werden die Anforderungen an den Deckungsanteil angehoben:
- 30% Zuschuss, wenn mind. 55% der Wärme im Netz aus EE und/oder unvermeidbarer Abwärme stammen (vorher 25% aus EE)
- 35% Zuschuss, wenn mind. 75% der Wärme im Netz aus EE und/oder unvermeidbarer Abwärme stammen (vorher 55% aus EE)
Die technischen Mindestanforderungen zur Förderung von Wärmenetzanschlüssen als Einzelmaßnahme werden durch die Anrechnung von unvermeidbarer Abwärme und eine alternative Anforderung an den Primärenergiefaktor des Netzes deutlich flexibilisiert:
- 30% Zuschuss, wenn mind. 25% der Wärme im Netz aus EE und/oder unvermeidbarer Abwärme stammen oder der Primärenergiefaktor maximal 0,6 beträgt
- 35% Zuschuss, wenn mind. 55% der Wärme im Netz aus EE und/oder unvermeidbarer Abwärme stammen oder der Primärenergiefaktor maximal 0,25 beträgt oder ein BEW-geförderter Transformationsplan vorliegt
- Neuerungen bei BEG-Effizienzhäusern und Effizienzgebäuden
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In der EE-Klasse kann nun auch die direkte Nutzung unvermeidbarer Abwärme (ohne Wärmepumpe) für den Deckungsanteil von 55% angerechnet werden.
Bei Anschluss an ein Wärmenetz mit weniger als 55% Deckungsanteil aus EE/Abwärme darf der tatsächlich vorhandene Deckungsanteil angesetzt und durch zusätzliche Maßnahmen am Gebäude auf 55% erhöht werden.
Zudem darf für ein Wärmenetz mit weniger als 55% Deckungsanteil aus EE/Abwärme für die EE-Klasse fiktiv ein Anteil von 55% angesetzt werden, wenn der Primärenergiefaktor maximal 0,25 beträgt oder wenn für das Netz ein BEW-geförderter Transformationsplan vorliegt.
Im November 2021 wurde angekündigt, dass die Neubauförderung für den Standard Effizienzhaus/ Effizienzgebäude 55 bei Wohn- und Nichtwohngebäuden bereits wieder zum 1.2.2022 eingestellt wird. Die Einstellung wurde damit begründet, dass selbst ambitionierte Neubauten aufgrund der bestehenden ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen eine deutlich geringere Treibhausgaseinsparung als energetische Sanierungen hätten. Deshalb solle der Fokus stärker auf der Förderung von Sanierungen liegen. Eine Einschätzung der BAK finden Sie in unserer Pressemitteilung.
Infoblatt zur BEG (Stand 04/2022)
Förderrichtlinien zur BEG
Die geänderten Förderrichtlinien zur BEG sind auf der Internetseite des BMWi veröffentlicht und wurden am 18.10.2021 im Bundesanzeiger bekanntgemacht.
- Richtlinie zur BEG EM (Einzelmaßnahmen)
- Richtlinie zur BEG WG (Wohngebäude)
- Richtlinie zur BEG NWG (Nichtwohngebäude)
Weitere Infos zur BEG
- Zusammenfassung der wesentlichen Fakten zur BEG
- Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer zur BEG (vom 17.3.2020)
- BMWi-Website – FAQ zur BEG