Die Europäische Kommission hat am 14. Oktober 2020 ihre im Green Deal angekündigte Mitteilung zur Renovierungswelle für Gebäude (Renovation Wave) veröffentlicht.
Dabei handelt es sich um einen Aktionsplan, in dem Maßnahmen zur Förderung der Gebäuderenovierung vorgeschlagen werden, um zu Klimaneutralität und wirtschaftlicher Erholung beizutragen.
So sollen bis 2030 die jährliche europaweite Sanierungsquote verdoppelt, Hindernisse für Sanierungsvorhaben abgebaut und die Energie- und Ressourceneffizienz von Gebäuden gesteigert werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Dekarbonisierung der Wärme- und Kälteversorgung, der Bekämpfung von Energiearmut, Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz sowie der Vorbildfunktion von öffentlichen Gebäuden. Mit einem “Neuen Europäischen Bauhaus” (NEBNEB Neues Europäisches Bauhaus) soll ferner Nachhaltigkeit mit Ästhetik verbunden werden. Die Kommission erläutert in der Mitteilung hierzu erste Schritte.
Seit Ende 2020 bereitet die Europäische Kommission verschiedene legislative und nicht-legislative Maßnahmen zur Umsetzung der Renovation Wave vor. Hier ist insbesondere eine Überprüfung der EUEU Europäische Union-Richtlinien zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBDEPBD Energy Performance of Buildings Directive), zur Energieeffizienz (EED) und zu erneuerbaren Energien (RED)geplant.