Am 10. April 2024 wurde die Überarbeitung der EUEU Europäische Union-Bauproduktenverordnung formal im EU-Parlament verabschiedet. Dieser Vorschlag war Teil eines Pakets, das darauf abzielt, nachhaltige Produkte in der EU zur Norm zu machen und kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu fördern. Auch der Green Deal hat die neue Bauproduktenverordnung maßgeblich beeinflusst: Die schrittweise verpflichtende Deklaration festgelegter Umweltindikatoren für Bauprodukte ist vorgesehen. Zudem wurden produktinhärente Anforderungen und die konkrete Umsetzung des digitalen Produktpasses als Neuerungen eingeführt. Nach formaler Abstimmung im Rat der EU und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt sie europaweit in Kraft. Es gelten Übergangsregelungen für den reibungslosen Übergang vom derzeitigen zum neuen Rechtsrahmen.
Wichtige Regelungen für den Berufsstand
In der Brüsseler Plenarsitzung des Europäischen Parlaments wurde am 10.4.2024 die EU-Bauproduktenverordnung verabschiedet. Die europaweite Verordnung legt harmonisierte EU-Vorschriften für Bauprodukte fest und zielt darauf ab, Barrieren für den freien Handel im europäischen Markt zu beseitigen. Sie soll die bürokratischen Aufwände durch den Einsatz digitaler Lösungen reduzieren und sicherstellen, dass Bauprodukte den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft entsprechen.
Die vorläufige Einigung passt den Anwendungsbereich der Verordnung an und stellt folgende Punkte dar:
Normungsprozess
Um den Normungsprozess zu beschleunigen, soll die Kommission durch eine Expertengruppe („CPR-Aquis Expert Group“) mit dem Zweck der Überarbeitung der harmonisierten technischen Spezifikationen unterstützt werden. Die Verbindlichkeit von Normen für Bauprodukte soll über entsprechende Rechtsakte erfolgen. Durch die Expertengruppe wird der Ermächtigungsspielraum der Kommission reduziert.
Produktinformationen
Die Schaffung eines digitalen Systems für einen Bauproduktenpass ist vorgesehen, ähnlich wie es in der kürzlichen Einigung zur Ökodesign Verordnung vorgeschlagen ist. Dieser Pass liefert Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten, die durch das Einscannen eines Datenträgers zugänglich gemacht werden. Attribute wie die Haltbarkeit oder den Recyclinganteil eines Produkts werden dadurch verfügbar gemacht.
Grüne Vergabe
In der Einigung ist vorgesehen, dass die Kommission ermächtigt wird, durch delegierte Rechtsakte für die öffentliche Beschaffung von Bauprodukten verbindliche Mindestanforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit festzulegen, um Anreize für das Angebot und die Nachfrage nach ökologisch nachhaltigen Bauprodukten zu schaffen.
Die Position der BAK
- Eine gemeinsame technische Sprache für die Bewertung der Leistung von Bauprodukten in der EU ist Voraussetzung, um auch die Regeln für die Kommunikation dieser Leistung zu harmonisieren. Hierbei stehen Auswirkungen und Festlegungen von Grenzwerten verschiedener Bauprodukte im Fokus.
- Eine Gewährleistung der Weiternutzung von Bauprodukten muss auch nach ihrem Ausbau und nach einer Zwischenlagerung geltend gemacht werden, um einen Markt für wiederverwendbare Materialien zu schaffen.
- Anreize in der Entwicklung lokaler Lagerstätten müssen geschaffen werden, in denen wiederverwendbare Produkte sortiert und begutachtet werden können.
- Digitale Datenbanken gelten als essenziell um notwendige Informationen über sämtliche Bauprodukte im Vorfeld zu erhalten.
Bewertung
Die BAK befürwortet die wesentlichen Elemente der Bauproduktenverordnung. Eine gemeinsame technische Sprache für die Bewertung der Leistung von Bauprodukten in der EU ist Voraussetzung, um auch die Regeln für die Kommunikation dieser Leistung zu harmonisieren. Um einen kreislaufgerechten Markt für wiederverwendbare Materialien zu etablieren, ist die Möglichkeit zur Weiterverwendung von Bauprodukten auch nach ihrem Ausbau und während einer Zwischenlagerung gewährleistet.