Die anstehenden globalen Klimaveränderungen werden weitreichende Folgen für Umwelt und Natur aber auch für Wirtschaft und Gesundheit der Bevölkerung haben. Notwendig ist daher eine vorsorgende Politik von Anpassungsmaßnahmen, Leben und Wohlstand der Bevölkerung zu schützen und weiterhin gewährleisten zu können. Der Bund hat dazu ein Klimaanpassungsgesetz geschaffen, in welchem sich Bund und Länder zur Erarbeitung von Klimaanpassungsstrategien verpflichten. Notwendig ist daneben vor allem die Verankerung einer gemeinsamen Finanzierung von Bund und Ländern.
Klimaanpassungsgesetz
Mit dem 2024 in Kraft getretenen Klimaanpassungsgesetz wird erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen. Dieser Rahmen soll es ermöglichen, die Klimaanpassung koordiniert voranzubringen. Ziel ist es, dass künftig auf allen föderalen Ebenen Konzepte zur Klimaanpassung erarbeitet werden, um mit einer systematischen Betroffenheitsanalyse und Maßnahmenplanung die erforderlichen Schritte für eine flächendeckende Klima-Vorsorge zielgerichtet anzugehen.
Die Länder werden mit diesem Politikplanungs- und Governancegesetz beauftragt, für systematische und flächendeckende Klimaanpassungsstrategien in den Ländern und für Klimaanpassungskonzepte für die Gebiete der Gemeinden und Kreise zu sorgen. Zugleich verpflichtet sich die Bundesregierung dazu, in Zukunft eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu verfolgen.
Das Klimaanpassungsgesetz ist vor allem durch drei Kernelemente geprägt:
- Stärkung der Klimaanpassung vor Ort
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Für eine wirkungsvolle Vorsorge sollen möglichst flächendeckend, insbesondere auf lokaler Ebene, Anpassungskonzepte und Maßnahmenpläne auf der Grundlage von Risikoanalysen erstellt werden. Die Länder werden daher mit dem Klimaanpassungsgesetz beauftragt,
(1) eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen,
(2) dafür Sorge zu tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden und
(3) dem Bund zu berichten, wie viele Gemeinden und Kreise entsprechende Konzepte haben.
Die Länder haben bei der Ausgestaltung der Klimaanpassungskonzepte auf lokaler Ebene viele Spielräume und können etwa bestimmen, dass diese nur für Gebiete von Gemeinden über einer bestimmten Einwohnerschwelle zu erstellen sind.
- Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes
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Die Bundesregierung soll per Gesetz verpflichtet werden, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. Die Strategie wird regelmäßig aktualisiert und fortlaufend umgesetzt. Damit wird die bestehende Deutsche Anpassungsstrategie weiterentwickelt. Künftig lassen sich mit konkreten, messbaren Zielen Maßnahmen und Instrumente zielgenauer ausrichten. Klimaanpassungspolitik wird auf diese Weise wirkungsvoller.
Die Ziele werden nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern in einem separaten Strategieprozess entwickelt. Die erste Klimaanpassungsstrategie in neuer Form soll bis Ende 2024 von der Bundesregierung beschlossen werden, auch wenn das Gesetz ihr dafür bis zum Ende der Legislaturperiode Zeit ließe.
- Berücksichtigungsgebot
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Als weitere Instrumente zur Stärkung der Klimaanpassung haben Träger öffentlicher Aufgaben nach dem Gesetzentwurf bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen.
Die Träger öffentlicher Aufgaben sollen auch darauf hinwirken, dass sie im Rahmen von Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich bereits versiegelte Böden, deren Versiegelung dauerhaft nicht mehr für deren Nutzung notwendig ist, in den natürlichen Bodenfunktionen, soweit dies erforderlich und zumutbar ist, wiederherstellen und entsiegeln.
Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS 2024)
Bereits im Jahr 2008 hat die Bundesregierung unter Federführung des Bundesumweltministeriums mit Unterstützung des Umweltbundesamtes die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) beschlossen. Die Strategie hat den Grundstein dafür gelegt, Deutschland in einem kontinuierlichen Prozess auf die Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten und Klimarisiken zu verringern.
In Erfüllung der Selbstverpflichtung des Bundes aus dem Klimaanpassungsgesetz wurde mit der Deutschen Anpassungsstrategie 2024 erstmals messbare Ziele für die Klimaanpassung in Deutschland festgelegt. Die meisten Ziele sollen im Jahr 2030 erreicht werden, einige bis 2050. Den Zielen sind Indikatoren zugeordnet, um die Zielerreichung messen zu können. Es erfolgt eine Einteilung der Ziele und Indikatoren in sieben Cluster, welche die gesamte Bandbreite der Anpassung und Vorsorge abbilden: (1) Infrastruktur, (2) Land & Landnutzung, (3) Gesundheit und Pflege, (4) Stadtentwicklung, Raumplanung & Bevölkerungsschutz, (5) Wasser, (6) Wirtschaft sowie (7) übergreifende Handlungsfelder.
Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer brachte unter Einbeziehung der Ausschüsse Nachhaltigkeit, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung wichtige berufspolitische Forderungen in die Verbändeanhörung ein.