Im Rahmen der UN-Klimakonferenz 2015 in Paris erzielten die Mitgliedsstaaten ein Abkommen, worin sie sich zur Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau verpflichten, um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels so gering wie möglich zu halten.
In Deutschland wurde im Bundes-Klimaschutzgesetz die schrittweisen Absenkung der THG-Emissionen festgeschrieben. Ziel ist es, bis spätestens 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Zur Umsetzung der Ziele wird in jeder Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm erarbeitet, in welchem konkrete Instrumenten, Förderungen und rechtlichen Vorgaben für die einzelnen Sektoren festgelegt sind, um die gesetzliche Selbstverpflichtung von Bund und Ländern aus dem Klimaschutzgesetz zu erfüllen.
Klimaschutzgesetz
Mit dem Ziel, Treibhausgasneutralität in Deutschland bis 2045 zu erreichen, wurden die im Klimaschutzplan 2050 festgelegten Klimaschutz- und Sektorenziele im Bundes-Klimaschutzgesetz 2020 erstmals gesetzlich verankert: Die THG-Emissionen sollen bis 2030 um mindestens 65 % unter den Vergleichswert des Jahres 1990 gemindert werden, bis 2040 um mindestens 88 %. Zudem legt das Gesetz für den Zeitraum bis zum Jahr 2040 jährliche Minderungsziele fest.
Klimaschutzprogramm
Mit dem Klimaschutzprogramm 2026 gibt die Bundesregierung einen strategischen Rahmen vor, u.a. für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung von Gesetzen (z.B. GebäudeenergiegesetzGEG Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) und Förderprogrammen (z.B. Bundesförderung für effiziente Gebäude). Je nach Festlegung im Programm entscheidet sich zukünftig, welche energetischen Standards gelten, welche Investitionen gefördert werden, welche Nachweise erbracht werden müssen und wie schnell sich Bau- und Sanierungsprozesse verändern.
Für die Planerinnen und Planer bedeutet das: Das Klimaschutzprogramm bestimmt die Rahmenbedingungen, unter denen geplant, genehmigt, gebaut und saniert wird. Es beeinflusst, ob Klimaschutzmaßnahmen praxistauglich, sozial ausgewogen und wirtschaftlich tragfähig umgesetzt werden können – oder ob sie in der Praxis an fehlenden Daten, unklaren Regeln, widersprüchlichen Vorgaben oder unzureichenden Vollzugsstrukturen scheitern.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesarchitektenkammer eine Stellungnahme zum Klimaschutzprogramm 2026 vorgelegt. Darin bringt sie die fachliche Perspektive der planenden Berufe ein: von Lebenszyklus- und Klimabilanzen über digitale Gebäudedaten, Förderlogiken und Kreislaufwirtschaft bis hin zu sozialer Ausgewogenheit, Planungsqualität und kommunalem Vollzug. Ziel ist es, Klimaschutz so auszugestalten, dass er im Gebäudebereich wirksam, praktikabel und baukulturell verantwortungsvoll umgesetzt werden kann.