Relevanz für Architektinnen und Architekten
Lebenszyklusorientierte THG-Bilanzierung macht die Klimawirkung von Planungsentscheidungen transparent. Konstruktion, Materialwahl, Gebäudestruktur und Nutzungskonzept bestimmen maßgeblich die Emissionsbilanz eines Gebäudes. Für den Berufsstand geht es daher um:
- planungsintegrierte Steuerung statt reinem Endnachweis
- praxistaugliche und verhältnismäßige Nachweisverfahren
- klare Rollenverteilung im Planungsprozess
- Anschlussfähigkeit an bestehende Planungs- und Kostenlogiken
Aktivitäten der BAKBAK Bundesarchitektenkammer
Die BAK setzt sich dafür ein, dass die neuen Anforderungen fachlich belastbar und zugleich handhabbar ausgestaltet werden. Dazu gibt es mehrere Veröffentlichungen und Papiere:
In dem Positionspapier „Lebenszyklusorientierte Bewertung im Ordnungsrecht“ von Oktober 2024 skizziert die BAK den politischen Rahmen für eine ordnungsrechtliche Verankerung von Lebenszyklusbewertungen und benennt Beiträge, die der Berufsstand leisten kann.
Die BAK-Stellungnahme zur LCA-Berechnungsmethode der EPBDEPBD Energy Performance of Buildings Directive von April 2025 konkretisiert zentrale Anforderungen an Rechenregeln, Indikatoren und Nachweisformate auf europäischer Ebene.
In dem Umsetzungskonzept „Lebenszyklusorientierte THG-Bilanzierung im Planungsprozess“ von Dezember 2025 zeigt die BAK auf, wie sich THG-Bilanzierung systematisch in Planungsprozesse integrieren lässt, welche Werkzeuge geeignet sind und welche methodischen Grundsätze zu beachten sind.
Der Leitfaden „Ökobilanzierung in der Praxis“ der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen von Mai 2025 ist ein praxisnaher Leitfaden, der die Anwendung von Ökobilanzierungen auf Projektebene erläutert.
Verknüpfung mit dem GebäudeenergiegesetzGEG Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEGGEG Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden)
Die Umsetzung der EPBD-Vorgaben wird voraussichtlich im Rahmen der GEG-Novelle 2026 erfolgen. Dabei wird die Einführung verpflichtender Lebenszyklus-Deklarationen eine zentrale Rolle spielen.
Die BAK hat hierzu fachliche Eckpunkte formuliert: