Förderinteressierte mit Fragen zum Förderverfahren (z.B. zur Antragstellung, Fördervoraussetzungen, Förderhöhen etc.) können die hierfür zuständige KfWKfW Kreditanstalt für Wiederaufbau unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9007 kontaktieren oder finden Informationen auf der Internetseite der KfW.
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein staatliches Gütesiegel für Gebäude, mit dem Bundebauministerium als Siegelgeber und akkreditierten Zertifizierungsstellen als Vergabestellen. Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden. Die Erfüllung der Anforderungen ist durch eine unabhängige Prüfung nach Baufertigstellung anhand der abgeschlossenen Planungs- und Bauprozesse und auf Grundlage der Überprüfung ausgewählter realisierter Qualitäten nachzuweisen.
Mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEGBEG Bundesförderung für effiziente Gebäude) sind erstmals auch Nachhaltigkeitsaspekte Gegenstand der Gebäudeförderung. Zunächst berechtigte eine QNG-Zertifizierung zu einem Bonus bei der Förderung von Wohngebäuden. Seit April 2022 ist der Erhalt des QNG für die gesamte Neubauförderung verpflichtend. Zusätzlich gibt es auch bei Sanierungsprojekten eine Förderung von Nachhaltigkeitsleistungen.
Mehr zum Thema Nachhaltigkeitskriterien in der Bundesförderung erfahren Sie auf unserer BAK-Seite zur BEG.
Voraussetzungen des QNG
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) gilt als erfüllt, wenn die allgemeinen und besonderen Anforderungen des QNG eingehalten sind und dies durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle wie der DGNBDGNB Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. und des NaWoh bestätigt wurde. Die Anforderungen sind beschrieben im Handbuch „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“.
Allgemeine Anforderungen entsprechend einem zugelassenen Nachhaltigkeitsbewertungssystem
Voraussetzung für die Vergabe des QNG ist die Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung des Gebäudes sowie der Prozesse seiner Planung, Errichtung und Übergabe/Inbetriebnahme auf der Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems.
Besondere Anforderungen entsprechend Anlage 3 des QNG-Handbuchs
Neben den Anforderungen des entsprechenden Nachhaltigkeitsbewertungssystems werden im Rahmen der „besonderen Anforderungen“ weitere Vorgaben an THG-Emission und Primärenergie, nachhaltige Materialgewinnung, Schadstoffvermeidung in Baumaterialien sowie Barrierefreiheit gestellt, welche erfüllt sein müssen. Bei der Erfüllung der besonderen Anforderungen wird zwischen den Anforderungsniveaus QNG-PLUS (Erfüllung überdurchschnittlicher Anforderungen) und QNG-PREMIUM (Erfüllung deutlich überdurchschnittlicher Anforderungen) unterschieden. Die Anforderungen sind nachzulesen in der Anlage 3 des Handbuches „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“.
Bestätigung durch eine für das QNG zugelassene Zertifizierungsstelle
Weitere Voraussetzung für die Vergabe des QNG ist die Überprüfung und Bestätigung der erreichten Qualitäten durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Nur eine solche durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Zertifizierungsstelle ist berechtigt, das Qualitätssiegel zu vergeben. In der Regel sind dies die Systemanbieter der registrierten Bewertungssysteme. Diese Zertifizierungsstellen werden durch die Antragsteller (bspw. Bauherren) beauftragt und sind für die technisch-operative Abwicklung der Prüfung der Voraussetzungen und für die Vergabe des Qualitätssiegels und dessen Zuerkennung zuständig. Die Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen im BBSRBBSR Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung führt eine öffentlich zugängliche Liste der akkreditierten Zertifizierungsstellen.
Die Antragstellung für ein Effizienzgebäude mit NH-Klasse (Neubau oder Sanierung Nichtwohngebäude) ist erst dann zulässig, wenn für den jeweiligen Anwendungsfall auf der öffentlich zugänglichen Liste des BBSR mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde.
Es ist daher wichtig, die Verfügbarkeit der Nachhaltigkeitszertifizierung vor Antragsstellung zu prüfen. Wird eine Nachhaltigkeitsklasse für ein Effizienzhaus beantragt und im Rahmen der automatisierten Prozesse zugesagt, bevor mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle für den jeweiligen Anwendungsfall veröffentlicht wurde, kann eine Zusage widerrufen werden.
) [1] => Array ( [cabinet__hook] => Siegelvarianten des QNG [cabinet__content] =>Für den Neubau von Wohngebäude gibt es zwei Siegelvarianten:
- Siegelvariante QNG-KN21: Neubau Wohngebäude mit bis zu 5 Wohneinheiten
- Siegelvariante QNG-WN21: Neubau Wohngebäude jeder Größe
Für Nichtwohngebäude existieren vier Siegelvarianten:
- Siegelvariante QNG-NWG-BN22: Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden
- Siegelvariante QNG-NWG-BK22: Komplettmodernisierung von Büro- und Verwaltungsgebäuden
- Siegelvariante QNG-NWG-UN22: Neubau von Unterrichtsgebäuden
- Siegelvariante QNG-NWG-UK22: Komplettmodernisierung von Unterrichtsgebäuden
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesbauministeriums.
) [2] => Array ( [cabinet__hook] => Für das QNG anwendbare Nachhaltigkeitsbewertungssysteme und Zertifizierungsstellen [cabinet__content] =>Voraussetzung für die Vergabe des QNG ist die Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung auf der Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems.
Das QNG baut auf im Markt existierenden Bewertungssystemen für nachhaltiges Bauen auf. Entsprechend basiert die QNG-Nachweisführung auf Nachhaltigkeitsbewertungssystemen von externen Systemanbietern. Voraussetzung ist, dass diese Bewertungssysteme durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) registriert wurden. Dazu müssen die Bewertungssysteme die Voraussetzungen für das Qualitätssiegel erfüllen und der Systemanbieter hierzu einen Antrag stellen. Folgende Bewertungssysteme sind dazu bislang registriert und als Bewertungsgrundlage zugelassen:
Für Neubau Wohngebäude mit bis zu 5 Wohneinheiten (Siegelvariante QNG-KN21):
- DGNB Neubau Kleine Wohngebäude, Version 2013 (DGNB NKW 13.2; Systemanbieter und Zertifizierungsstelle: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
- Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau (BNK_V1.0; Systemanbieter und Zertifizierungsstelle: Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH)
Für Neubau Wohngebäude jeder Größe (Siegelvariante QNG-WN21):
- DGNB Neubau Wohngebäude, Version 2018 (DGNB NWO18; Systemanbieter und Zertifizierungsstelle: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
- Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh V3.1; Systemanbieter und Zertifizierungsstelle: Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau)
Für Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Siegelvariante QNG-NWG-BN22):
- DGNB Neubau Büro- und Verwaltung, Version 2018 (NBV 18; Systemanbieter und Zertifizierungsstelle: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
- Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (BNB-BN – Neubau V2015; Systemanbieter: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen; Zertifizierungsstelle: Steinbeis-Transfer-Institut Bau- und Immobilienwirtschaft)
Für die Komplettsanierung Büro- und Verwaltungsgebäude (Siegelvariante QNG-NWG-BK22):
- DGNB Sanierung Büro- und Verwaltung, Version 2021 (SBV 21; Systemanbieter und Zertifizierungsstelle: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
- Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen – Komplettmodernisierung Büro- und Verwaltungsgebäude (BNB-BK – V2017; Systemanbieter: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen; Zertifizierungsstelle: Steinbeis-Transfer-Institut Bau- und Immobilienwirtschaft)
Für den Neubau Unterrichtsgebäude (Siegelvariante QNG-NWG-UN22):
- DGNB Neubau Bildungsbauten, Version 2018 (NBI 18; Systemanbieter und Zertifizierungsstelle: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
- Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen – Neubau Unterrichtsgebäude (BNB-UN – Neubau V2017; Systemanbieter: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen; Zertifizierungsstelle: Steinbeis-Transfer-Institut Bau- und Immobilienwirtschaft)
Für die Komplettsanierung Unterrichtsgebäude (Siegelvariante QNG-NWG-UK22):
- DGNB Sanierung Bildungsbauten, Version 2021 (SBI 21; Systemanbieter und Zertifizierungsstelle: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
- Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen – Komplettmodernisierung Unterrichtsgebäude (BNB-UKVK Vereinigtes Königreich – V2017; Systemanbieter: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen; Zertifizierungsstelle: Steinbeis-Transfer-Institut Bau- und Immobilienwirtschaft)
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesbauministeriums.
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- Wichtig für die Antragstellung
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Die Antragstellung für ein Effizienzgebäude mit NH-Klasse (Neubau oder Sanierung Nichtwohngebäude) ist erst dann zulässig, wenn für den jeweiligen Anwendungsfall auf der öffentlich zugänglichen Liste des BBSR mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde.
Es ist daher wichtig, die Verfügbarkeit der Nachhaltigkeitszertifizierung vor Antragsstellung zu prüfen. Wird eine Nachhaltigkeitsklasse für ein Effizienzhaus beantragt und im Rahmen der automatisierten Prozesse zugesagt, bevor mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle für den jeweiligen Anwendungsfall veröffentlicht wurde, kann eine Zusage widerrufen werden.
- Siegelvarianten des QNG
-
Für den Neubau von Wohngebäude gibt es zwei Siegelvarianten:
- Siegelvariante QNG-KN21: Neubau Wohngebäude mit bis zu 5 Wohneinheiten
- Siegelvariante QNG-WN21: Neubau Wohngebäude jeder Größe
Für Nichtwohngebäude existieren vier Siegelvarianten:
- Siegelvariante QNG-NWG-BN22: Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden
- Siegelvariante QNG-NWG-BK22: Komplettmodernisierung von Büro- und Verwaltungsgebäuden
- Siegelvariante QNG-NWG-UN22: Neubau von Unterrichtsgebäuden
- Siegelvariante QNG-NWG-UK22: Komplettmodernisierung von Unterrichtsgebäuden
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesbauministeriums.
- Für das QNG anwendbare Nachhaltigkeitsbewertungssysteme und Zertifizierungsstellen
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Voraussetzung für die Vergabe des QNG ist die Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung auf der Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems.
Das QNG baut auf im Markt existierenden Bewertungssystemen für nachhaltiges Bauen auf. Entsprechend basiert die QNG-Nachweisführung auf Nachhaltigkeitsbewertungssystemen von externen Systemanbietern. Voraussetzung ist, dass diese Bewertungssysteme durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) registriert wurden. Dazu müssen die Bewertungssysteme die Voraussetzungen für das Qualitätssiegel erfüllen und der Systemanbieter hierzu einen Antrag stellen. Folgende Bewertungssysteme sind dazu bislang registriert und als Bewertungsgrundlage zugelassen:
Für Neubau Wohngebäude mit bis zu 5 Wohneinheiten (Siegelvariante QNG-KN21):
- DGNB Neubau Kleine Wohngebäude, Version 2013 (DGNB NKW 13.2; Systemanbieter und Zertifizierungsstelle: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
- Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau (BNK_V1.0; Systemanbieter und Zertifizierungsstelle: Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH)
Für Neubau Wohngebäude jeder Größe (Siegelvariante QNG-WN21):
- DGNB Neubau Wohngebäude, Version 2018 (DGNB NWO18; Systemanbieter und Zertifizierungsstelle: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
- Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh V3.1; Systemanbieter und Zertifizierungsstelle: Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau)
Für Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Siegelvariante QNG-NWG-BN22):
- DGNB Neubau Büro- und Verwaltung, Version 2018 (NBV 18; Systemanbieter und Zertifizierungsstelle: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
- Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (BNB-BN – Neubau V2015; Systemanbieter: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen; Zertifizierungsstelle: Steinbeis-Transfer-Institut Bau- und Immobilienwirtschaft)
Für die Komplettsanierung Büro- und Verwaltungsgebäude (Siegelvariante QNG-NWG-BK22):
- DGNB Sanierung Büro- und Verwaltung, Version 2021 (SBV 21; Systemanbieter und Zertifizierungsstelle: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
- Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen – Komplettmodernisierung Büro- und Verwaltungsgebäude (BNB-BK – V2017; Systemanbieter: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen; Zertifizierungsstelle: Steinbeis-Transfer-Institut Bau- und Immobilienwirtschaft)
Für den Neubau Unterrichtsgebäude (Siegelvariante QNG-NWG-UN22):
- DGNB Neubau Bildungsbauten, Version 2018 (NBI 18; Systemanbieter und Zertifizierungsstelle: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
- Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen – Neubau Unterrichtsgebäude (BNB-UN – Neubau V2017; Systemanbieter: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen; Zertifizierungsstelle: Steinbeis-Transfer-Institut Bau- und Immobilienwirtschaft)
Für die Komplettsanierung Unterrichtsgebäude (Siegelvariante QNG-NWG-UK22):
- DGNB Sanierung Bildungsbauten, Version 2021 (SBI 21; Systemanbieter und Zertifizierungsstelle: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
- Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen – Komplettmodernisierung Unterrichtsgebäude (BNB-UK – V2017; Systemanbieter: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen; Zertifizierungsstelle: Steinbeis-Transfer-Institut Bau- und Immobilienwirtschaft)
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesbauministeriums.
Anforderungen an die Qualifikation des Nachhaltigkeitsexperten
Weder das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) noch die Förderrichtlinien der BEG stellen konkrete Anforderungen an die Qualifikation des Nachhaltigkeitsexperten. Anforderungen können allerdings von den Systemanbietern gestellt werden.
Entsprechend gibt es seitens des Bundes auch keine Liste mit Nachhaltigkeitsexperten (ähnlich der Energieeffizienz-Expertenliste). Entsprechende Nachhaltigkeitsexperten können jedoch bei den Anbietern registrierter Bewertungssysteme nachgefragt werden.