Mit ihrem bislang bekannten Entwurf für eine EUEU Europäische Union-Vergabeverordnung beabsichtigt die Europäische Kommission, die bisherigen Vergaberichtlinien durch ein unmittelbar geltendes Regelwerk zu ersetzen. Das Ziel einer stärkeren Vereinheitlichung des Binnenmarktes ist nachvollziehbar. Allerdings drohen dabei bewährte nationale Regelungen verloren zu gehen, die sich insbesondere für die Qualität von Planungsleistungen, den Mittelstandsschutz und einen fairen Wettbewerb bewährt haben.
Die Bundesarchitektenkammer sieht deshalb erheblichen Änderungsbedarf am vorliegenden Entwurf.