Grundstücksübertragung nach Konzeptqualität

Instrument zur Sicherung der baukulturellen Qualität

Alle Bauvorhaben sind der Entwicklung einer sozialen und gerechten Gesellschaft verpflichtet und wesentlich verantwortlich für die dauerhafte Schönheit und Nutzbarkeit und damit für die baukulturelle Qualität der gebauten Umwelt – ob Stadt, Gemeinde oder Dorf. Liegenschaftspolitik ist ein zentrales Steuerungselement der Kommunen. Ziel einer jeden Kommune muss es sein, urbane und lebendige Quartiere im Einklang mit den Forderungen nach einer sozial gerechten und nachhaltigen baulichen Entwicklung zu fördern beziehungsweise neu zu schaffen. Eine gute Möglichkeit, dieses Ziel bei der Übertragung kommunaler Grundstücke zu erreichen, ist das Konzeptverfahren nach Qualitätskriterien.

Bei diesem entscheidet nicht der Höchstpreis, sondern das überzeugendste Gesamtkonzept. Die Bundesarchitektenkammer begrüßt diese Verfahrensart, sofern dabei auch die städtebaulich-architektonische Qualität ausreichend berücksichtigt wird. Die Sicherung der baukulturellen Qualität dient dem Gemeinwohl. Sie ist ein entscheidender Beitrag zur Lebensqualität jedes einzelnen –heutiger und künftiger Generationen. Das Konzeptverfahren sollte daher immer als Chance zur Verbesserung und Sicherung der baukulturellen Qualität unserer Umwelt genutzt werden.

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