Wie ambitioniert ist die neue Bundesregierung beim Thema Nachhaltigkeit im Planen und Bauen? Das Referat Nachhaltigkeit der BAKBAK Bundesarchitektenkammer hat den Koalitionsvertrag 2025 aus fachlicher Perspektive ausgewertet – mit Fokus auf Klimaschutz, Ressourcenschonung und Klimaanpassung im Bauwesen.
Kernaussagen der Einschätzung:
- Ziele benannt, Wege unklar: Der Koalitionsvertrag 2025 nennt zentrale Begriffe wie CO₂-Vermeidung, Kreislaufwirtschaft oder Klimaanpassung – bleibt aber oft vage und wenig verbindlich. Im Vergleich zum Koalitionsvertrag 2021 fehlen klare Ziele und Maßnahmen. Das erschwert die demokratische Kontrolle, lässt aber auch Spielraum für fachlich fundierte und praxistaugliche Ausgestaltung in der Legislatur – vorausgesetzt, die Richtung stimmt.
- Klimaneutralität 2045 bekräftigt: Das Klimaziel bleibt bestehen. Doch das Bekenntnis darf kein Lippenbekenntnis bleiben – es braucht konkrete Fahrpläne und verbindliche Zwischenziele.
- Breitenwirksamer und praxistauglicher Ansatz für nachhaltiges Bauen fehlt: Ein niedrigschwelliges Instrument wie QNG BASIS wird im Koalitionsvertrag nicht erwähnt. Dabei wäre es entscheidend, Nachhaltigkeit über schlanke und praktikable Förderstrukturen in die Breite zu tragen – insbesondere dort, wo komplexe Zertifizierungsverfahren keine Option sind. Das Bundesregister Nachhaltigkeit (BRNH) von BAK und BIngKBIngK Bundesingenieurkammer könnte hier die qualifizierten Fachkräfte bereitstellen.
- Wärmewende unter Vorbehalt: Die angekündigte Rücknahme der GEGGEG Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden-Novelle 2024 („Heizungsgesetz“) wirft Fragen auf – insbesondere mit Blick auf die Verlässlichkeit klimapolitischer Rahmenbedingungen, die Planungs- und Investitionssicherheit sowie den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor langfristigen Kostenrisiken. Immerhin soll die Heizungsförderung beibehalten werden.
- Kreislaufwirtschaft mit zu wenig Tiefgang: Zwar wird ein Eckpunktepapier zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) angekündigt, doch zentrale Hebel für den Gebäudesektor – etwa der Gebäuderessourcenpass – fehlen.
- Technologieoffenheit ohne Richtung: Technologieoffenheit wird im Koalitionsvertrag betont. Doch ohne klare Leitplanken führt diese in die Irre. Die BAK plädiert stattdessen für Technologieklarheit: Nur Technologien, die mit den Klimazielen vereinbar sind, sollten Gegenstand von Förderung und gesetzlichen Rahmenbedingungen sein.
- Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe: Die angekündigte Prüfung ist ein erster Schritt – doch ohne klare Zuständigkeiten, Zeitpläne und Finanzierung bleibt sie folgenlos. Die BAK fordert: Klimaanpassung muss als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen strukturell verankert und finanziell abgesichert werden.